Stadt Obertshausen

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Stadt lässt Vereine nicht alleine

Gute Nachrichten für Vereine, die eigene Grundstücke besitzen: Der Magistrat der Stadt Obertshausen hat beschlossen, dass diese Vereine einen Sonderzuschuss in Höhe der zu zahlenden Straßenbeiträge erhalten. Voraussetzung ist jedoch, die Vereine müssen nach der Satzung zur Förderung von Vereinen und Jugendgruppen bereits als förderungswürdig anerkannt sein. Zudem müssen die betroffenen Vereine beim Magistrat der Stadt Obertshausen schriftlich den Sonderzuschuss beantragen. Die Stadt rechnet mit einer Gesamtsumme an Sonderzuschüssen von 5.000 Euro. 
 
Grund für die Entscheidung des Magistrats war die erhebliche Mehrbelastung für die Vereine durch die Straßenbeiträge. Vereine tragen mit ihren Angeboten bedeutend zur Lebensqualität der Stadt bei.  Um sicherzustellen, dass die Arbeit dieser Vereine nicht unter der finanziellen Mehrbelastung leidet, hat man sich entschieden, den Sonderzuschuss zusätzlich zur Vereinsförderung zu gewähren. Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Stadt Obertshausen.  
 
Derzeit werden die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Jugendgruppen überarbeitet. Dort sollen auch Vereine, die Eigentümer eines Vereinsgrundstücks sind, gesondert berücksichtigt werden. Der aktuelle Beschluss zur Zuschussregelung verliert dann seine Gültigkeit.

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