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Alters- und Ehejubiläen: Übermittlungssperre bei Bedarf beantragen

„Wir gratulieren“ steht in der Zeitung über der Liste der Alters- und Ehejubilare. „Wer nicht in dieser Rubrik genannt werden möchte, der muss aktiv werden. Im zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt Obertshausen (Rathaus Schubertstraße und Rathaus Beethovenstraße) kann der Datenübermittlung widersprochen werden“, teilt Bürgermeister Roger Winter mit. Dazu müssen Bürgerinnen und Bürger persönlich im Meldeamt vorsprechen und die entsprechenden Formulare unterzeichnen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen dann eine Übermittlungssperre ein.  
 
Laut Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern – Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums - geben. Als Altersjubiläen zählen Jahrestage ab dem 70. Geburtstag sowie jedem weiteren fünften Geburtstag. Die Übermittlung erfolgt in Fünferschritten. Ab dem 100. Geburtstag erlaubt das Gesetz eine jährliche Weitergabe. Daten zum Ehejubiläum im Sinne des Bundesmeldegesetzes werden ab dem 50. Ehejubiläum (50, 60, 65,70…) weitergegeben.
 
Weiter regelt das Bundesmeldegesetz auch die Weitergabe der Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene. Auch die Weitergabe an Adressbuchverlage durch das Meldeamt wird dort genannt. Auch dafür kann eine Übermittlungssperre beantragt werden.

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