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Pressemitteilungen

Zum Gastspiel des Zirkus Rolina

Ergänzend zur Berichterstattung der Offenbach-Post vom 30. April zum Artikel „Was für ein Theater“ gibt der Magistrat der Stadt Obertshausen folgendes Statement:
 
Es lag keine konkrete Anfrage durch den Zirkus Rolina bezüglich einer städtischen Fläche für ein Gastspiel vor. Hätte es diese gegeben, wäre die Anfrage geprüft worden und es wäre auch eine entsprechende Rückmeldung erfolgt. Dabei ist zu erwähnen, dass es im Allgemeinen keine städtischen Flächen in der Stadt gibt, die den Anforderungen eines Zirkus-Gastspiels entsprechen.
 
Voranfragen anderer Zirkusse wurden in der Vergangenheit ebenfalls bezüglich fehlender städtischen Flächen abgelehnt.
 
Auch bezüglich der jetzt genutzten Fläche gab es von anderen Zirkussen in der Vergangenheit Voranfragen, bei denen jedoch ebenso darauf verwiesen wurde, dass es sich vor allem um Flächen in Privatbesitz handelt. Zudem befindet sich die Fläche im sogenannten Außengelände, für das neben den Eigentümern auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Offenbach zu kontaktieren ist.
 
Der Aufbau des Zirkus durch den Betreiber erfolgte ohne Anfragen beziehungsweise Genehmigung – auch auf einem kleinen Anteil der städtischen Fläche. Als die Stadt davon erfahren hat, ist auch Bürgermeister Manuel Friedrich in seiner Funktion als Sprecher des Magistrats der Stadt Obertshausen sowie als Leiter der Ordnungsbehörde vor Ort gewesen, um die Sachlage zu klären. Im konkreten Fall lag keine Anfrage und auch keine Genehmigung vor. Somit wurde vom Zirkusbetreiber nicht ordnungsgemäß aufgebaut. Zudem gehört eine kleine Fläche auch der Stadt Obertshausen, das Eigentumsverhältnis wurde hier nicht beachtet.
 
Die Stadt ist nicht generell ablehnend gegenüber Zirkussen eingestellt, aber wir sind im konkreten Fall über die Abläufe verärgert. Es wird städtische Fläche genutzt und diese wurde zudem in seiner Funktion beschädigt.
 
Grundsätzlich werden Anfragen von Zirkussen bei der Stadt wie die Anfragen jeden anderen Veranstalters behandelt und dementsprechend geprüft.
 
Der Zirkus Rolina hat ohne die Genehmigung durch den Magistrat der Stadt Obertshausen städtisches Grundstück in Beschlag genommen. Ein großer Teil der städtischen Fläche war eine Insektenwiese, die – ebenfalls ohne Rücksprache –durch den Zirkusbetreiber gemäht wurde. Betroffen sind im Gesamten etwa 382 Quadratmeter. Diese Fläche nutzt der Zirkus als Lagerplatz und Mistplatz. Zu diesem Sachverhalt ist dringend zu ergänzen, dass es sich bei der Insektenwiese zudem um eine sogenannte Ausgleichsfläche handelt, diese ist Maßnahme zum naturschutzrechtlichen Ausgleich und für die Stadt nach Aufforderung durch die UNB verpflichtend.
 
Die Sachlage wurde bei einem Vor-Ort-Termin auch mit der UNB (Kreis Offenbach) besprochen. Dabei konnte der Nutzung aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht durch die UNB nicht zugestimmt werden. Es wurde aber vor dem Hintergrund der eingetretenen Situation des Zirkus und der damit verbundenen Härte unter Beachtung einiger Auflagen bis maximal zum 11. Mai 2025 von der UNB akzeptiert.
 
Eine zukünftige Handlung kann aus der vorliegenden, einmaligen Situation, in der Tatsachen geschaffen wurden, nicht abgeleitet werden.
 
Infolge ergeben sich nun sowohl für die UNB als auch für den zuständigen städtischen Fachdienst weitere Verfahrensschritte im Nachgang zum Zirkusaufenthalt.

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