Stadt Obertshausen

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Satzung zum Schutz des Wappens

Die Satzung zum Schutz des Wappens der Stadt Obertshausen regelt die Verwendung des Wappens.

Das Stadtwappen ist grundsätzlich nur zur Verwendung durch die Stadt selbst vorgesehen. In begründeten Fällen kann die Verwendung des Wappens durch Dritte widerruflich erlaubt werden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Satzung.

Änderungsverlauf

Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn dieser heute nicht mehr gilt. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.

BeschlussdatumGültig bisSatzungsname
10.10.2024gültig1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Wappens der Stadt Obertshausen
07.07.1980gültigSatzung zum Schutz des Wappens

 

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