Stadt Obertshausen

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Satzung zum Schutz des Wappens

Die Satzung zum Schutz des Wappens der Stadt Obertshausen regelt die Verwendung des Wappens.

Das Stadtwappen ist grundsätzlich nur zur Verwendung durch die Stadt selbst vorgesehen. In begründeten Fällen kann die Verwendung des Wappens durch Dritte widerruflich erlaubt werden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Satzung.


Geltende Fassung
Satzung zum Schutz des Wappens

 

 

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