Kann ich meine Öl- oder Gasheizung weiter betreiben?
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Ab 2045 ist jedoch Schluss mit fossilen Brennstoffen. Schon vor dem Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes bestand die Pflicht, Heizkessel nach 30 Jahren gegen neue Geräte auszutauschen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Brennwertkessel oder wenn Sie seit mindestens 1. Februar 2002 in Ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.
Ohne ausgewiesenes Wärmenetz können Sie noch bis zum 30. Juni 2028 eine Öl- oder Gas-Heizung einbauen – unabhängig davon, ob diese Lösung technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema von der Landesenergieagentur Hessen finden Sie hier.