Stadt Obertshausen

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Satzung über die Errichtung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften

Wenn Menschen ihre Unterkunft verlieren, so sind sie von Obdachlosigkeit bedroht.

Zwar ist jeder verpflichtet, sich um eine Unterkunft selbst zu bemühen. Es kann in Einzelfällen aber die Gefahr drohen, dass Menschen "auf der Straße stehen". Im Falle der Obdachlosigkeit schreitet die Stadt ein, um diese Gefahr abzuwehren. Hierzu richtet die Stadt Obdachlosenunterkünfte ein. Die Satzung regelt die Einzelheiten der Unterbringung von Obdachlosen.

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