Stadt Obertshausen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Satzung der städtischen Musikschule

Seit dem 01.01.2018 ist die Musikschule Obertshausen vom Verein Volksbildungswerk e.V. in städtische Trägerschaft übernommen worden. Die städtische Musikschule ist damit eine öffentliche Einrichtung. Die Satzung der städtischen Musikschule regelt grundlegende Fragen zur Musikschule. Für die Nutzung der Angebote der Musikschule sind Entgelte zu zahlen. Dies regelt die Entgeltordnung, die Sie ebenfalls im Bereich Satzung der Internetseite abrufen können.

Geltende Fassung
Satzung der städtischen Musikschule Obertshausen vom 27.06.2019

 

Änderungsverlauf
Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn diese heute nicht mehr gültig. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.

BeschlussdatumGültig bisSatzungsname
14.12.201731.07.2019Satzung der städtischen Musikschule Obertshausen (außer Kraft)

 

 

Navigation

Weitere Informationen