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Pressemitteilungen

Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zum Doppelhaushalt für 2023 und 2024

Die Kommunal- und Finanzaufsicht hat gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) den Nachtragshaushalt 2024 der Stadt Obertshausen ohne Einschränkungen genehmigt.
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen hat am 15.02.2024 die
erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie das entsprechend ange-
passte Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen. Die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde erfolgte Anfang März 2024.
 
Die genehmigungsbedürftigen Teile einer Nachtragssatzung bedürfen auch dann der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, wenn von den Festsetzungen der ursprünglichen Haushaltssatzung nicht abgewichen wird. Daher wird nachfolgend neben den Gesamtbeträgen der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch der unveränderte Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt.
 
Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2024 wurde auf Grund bisher nicht veranschlagter investiver Auszahlungen aufgestellt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Auszahlungen für den Neubau einer Kindertagesstätte, die Sanierung eines Sportplatzes, die Erhöhung des Zuschusses für den Ausbau der Schulkinderbetreuung an den Kreis Offenbach sowie die Erhöhung der Investitionssumme für den Bau eines Skate- und Jugendparks.
 
Weitere Informationen finden Interessierte auch im Internet im Ratsinformationssystem, welches unter den Punkten „Rathaus“ und „Politik“ auf www.obertshausen.de zu finden ist sowie unter https://www.obertshausen.de/de/rathaus/finanzen/haushaltsplaene.

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