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Musikschule Obertshausen mit neuem Personalkonzept

Für die einen ein Segen, für die anderen ein großes Problem: Seit des Bekanntwerdens des „Herrenberg-Urteils“ gab und gibt es in vielen Volkshochschulen, Musikschulen und anderen Institutionen, welche mit Honorarkräften zusammenarbeiten, viel Gesprächs- und Handlungsbedarf.
 
Mit dem „Herrenberg-Urteil“ wurden die Bedingungen zur Beschäftigung einer Honorarkraft nochmals klar und deutlich definiert. Auch für Obertshausen steht damit fest: Diese Bedingungen machen es Musikschulen nur im begrenzten Umfang möglich, Lehrkräfte auf Honorarbasis mit der Erteilung von Instrumental- und Vokalunterricht zu beauftragen.
 
Und so haben sich in jüngster Zeit auch die Gremienmitglieder intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, um für Obertshausen eine praktikable Lösung zu finden. Dabei wurden insgesamt drei Varianten zur Personalplanung unter Berücksichtigung des Herrenberg-Urteils genauer betrachtet. Entschieden haben sich die Obertshausener Stadtverordneten schließlich für eine Variante, die besagt, dass weitere Lehrkräfte – teilweise in Teilzeit – festeingestellt werden, um auch weiterhin eine qualifizierte Ausbildung an der Musikschule sicher zu stellen. Zusätzlich sollen Honorarlehrkräfte nach Bedarf beauftragt werden und das Kollegium der Musikschule ergänzen.
 
Mit der Schaffung neuer Stellen für Musiklehrkräfte an der Musikschule Obertshausen signalisieren die politisch Verantwortlichen ihr starkes Interesse am Erhalt der seit über 35 Jahren erfolgreich arbeitenden Institution. Durch die Möglichkeit, die neu bewilligten Stellen mit qualifizierten Lehrkräften zu besetzen, verringert sich zugleich die Anzahl an Honorarlehrkräften. Diese haben bisher den größeren Anteil an der Lehrerschaft der städtischen Musikschule Obertshausen.
 
„Allein der großen Eigenmotivation ist es zu verdanken, dass sich Honorar-Lehrkräfte seit Gründung der Musikschule über das vertraglich vereinbarte ,reine Unterrichten‘ hinaus mit ihren Schülerinnen und Schülern bei Konzerten, Veranstaltungen bis hin zu Wettbewerben einbringen“, betont Bürgermeister Manuel Friedrich. Davon hat die Musikschule Obertshausen in all den Jahren stark profitiert. „Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich.“
 
Das „Herrenberg Urteil“ hat nun festgestellt, dass Lehrkräfte an Musikschulen im eigentlichen Sinne nicht selbstständig agieren, sondern in den Betrieb dieser Institution eingebunden sind. Von daher freut sich die Musikschule Obertshausen, nach Genehmigung des Haushaltsplanes für die Jahre 2025 und 2026, weitere Stellen für Musiklehrkräfte im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst anbieten zu können. Damit erhalten Musiklehrkräfte neben einem regelmäßigen Einkommen auch alle laut Tarifvertrag garantierten Leistungen wie Urlaubsanspruch oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, welche für Honorarkräfte nicht existieren.
 
Vorteil von der nun durch das Parlament beschlossenen Variante ist unter anderem, dass das Unterrichtsangebot flexibel und den Kundenwünschen entsprechend gestaltet werden kann. Zudem ist sichergestellt, dass der Unterricht hauptsächlich nach den Lehrplänen des Verbands deutscher Musikschulen organisiert ist.
 
Zwar entstehen der Stadt durch die beschlossene Schaffung neuer Stellen für Musiklehrkräfte höhere Personalkosten. Diese können aber durch den Wegfall eines Großteils an Honoraren zum Teil kompensiert werden. Zugleich gewinnt die Musikschule neben der Sicherung ihres Unterrichtsangebotes ein erweitertes Team engagierter, festangestellter Lehrkräfte, das den Unterrichtsbetrieb in pädagogischer und konzeptioneller Weise prägen und tragen wird. Dazu gehört es unter anderem, den neu entstehenden Anforderungen der Zeit gerecht zu werden.
 
Gemeint ist damit beispielsweise ein Angebot von Unterrichtsformen mit digitalen Hilfsmitteln oder durch neu zu erschließende Kooperationen mit Vereinen und allgemeinbildenden Schulen. Auch zusätzliche Angebote in Form von Workshops, Theoriekursen und nicht zuletzt verschiedenen Musiziergruppen und Ensembles werden durch fest angestelltes Personal möglich.

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