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Den meisten Menschen fällt beim Gedanken an das städtische Ordnungsamt eigentlich immer nur das Verteilen von „Knöllchen“ beim Falschparken oder das „Blitzen“ bei Geschwindigkeitsübertretungen ein. Die eine Hälfte der Bürgerinnen und Bürger freut es, dass überwacht wird, die die es trifft, sind verärgert und sprechen von Abzocke. Da müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts manchmal schon einiges anhören - und dabei trotzdem sachlich und freundlich bleiben. „Das fällt nicht immer leicht“, berichtet Fachbereichsleiterin Cornelia Knoke.
Dabei gehören weit mehr Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich des städtischen Fachbereichs „Bürger, Ordnung und Verkehr“. Neben den Aufgaben des Melde-, Pass- und Standesamtsrechts sowie des Friedhofswesens gehören auch die Feuerwehr und der Bereich der Obdachlosenunterbringung zum Fachbereich.
Aber insbesondere im Fachdienst Ordnung und Verkehr herrscht derzeit Hochkonjunktur. Neben der zusätzlichen Überwachung der Corona-Vorschriften müssen die originären Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wie die Verkehrsregelung bei Baustellen oder sonstigen Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum, die Anordnung und Kontrolle von Verkehrszeichen und Markierungen sowie die Verkehrssicherheitsarbeit insbesondere in der Unfallkommission bewältigt werden. Natürlich ist auch die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs durch die Stadt- oder Ordnungspolizei ein wesentlicher Bestandteil dieses Fachdienstes. Ebenso das Abschleppen von Schrott- beziehungsweise nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen, wenn erforderlich die manuelle Verkehrsregelung oder das Einfangen von Fundtieren sowie Einweisungen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes gehören in den breit gefächerten und nicht immer ungefährlichen Aufgabenbereich der Ordnungspolizei. Davon konnte sich Bürgermeister Manuel Friedrich kürzlich selbst ein Bild machen, denn er war an zwei Tagen mit der Ordnungspolizei im Stadtgebiet unterwegs.
Zuständigkeiten der Ordnungsbehörde ergeben sich außerdem aus dem Gewerbe-, Gaststätten-, Spielhallen- und Wohnungsaufsichtsrecht mit den entsprechenden abendlichen Kontrollen - oft im Zusammenwirken mit der Polizei sowie anderer Behörden, sowie in der Überwachung der Gefahrenabwehrverordnung über gefährliche Hunde und den Verordnungen und Satzungen der Stadt Obertshausen.
Ein breit gefächerter Aufgabenbereich mit einer Vielzahl anzuwendender Gesetze und Vorschriften, welcher mit lediglich sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (drei davon in Teilzeit) und vier Ordnungspolizeibeamtinnen und Ordnungspolizeibeamten bewältigt werden muss. „Und da sind mein Vertreter Markus Albert und ich schon mitgezählt“, erklärt Cornelia Knoke. „Es wäre daher schön, wenn ein wenig mehr Akzeptanz in der Bürgerschaft für unsere Arbeit vorhanden wäre und wenn weniger Probleme oder Beschwerden in den sozialen Medien diskutiert würden. Besser ist es, uns direkt zu kontaktieren. Denn nur dann können Probleme oder Beschwerden auch geprüft und gegebenenfalls. auch behoben werden.“
Da auch die Durchführung von Wahlen und die Wahlleitung in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs „Bürger, Ordnung und Verkehr“ fällt und nächstes Frühjahr mit der Kommunal- (Kreistag und Stadtverordnetenversammlung) und der Ausländerbeiratswahl sowie im Herbst mit der Bundestagswahl ein „Superwahljahr“ vor der Tür steht, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit zusätzlich schon in die Vorbereitung der kommenden Wahlen eingebunden - in diesen Corona-Zeiten mit besonderen Herausforderungen.
Kontakt ins Rathaus per E-Mail: ordnungsamt(@)obertshausen.de; strassenverkehr(@)obertshausen.de; ordnungspolizei(@)obertshausen.de.
Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel.: 06104 703 1112
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