Stadt Obertshausen

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Entgeltordnung für die Benutzung des Bürgerhauses

Das Bürgerhaus der Stadt Obertshausen kann für Veranstaltungen angemietet werden. Die Entgeltordnung regelt die Höhe des Entgelts für Miete und die Inanspruchnahme von Leistungen rund um die Nutzung des Bürgerhauses.

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