Stadt Obertshausen

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Aus dem Rathaus

Brut- und Setzzeit beginnt

Dieser Tage scheint schon zu so mancher Stunde die Sonne vom Himmel. Noch ist es kalt, aber bald erwacht mit dem Frühling auch die Natur wieder aus ihrem Winterschlaf und die Zugvögel kehren zurück aus ihren Überwinterungsgebieten. Die Wiesenbrüter besetzen ihre Brutreviere und beginnen mit der Brut. Ebenso die Wildtiere sind mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt. Dabei sollen sie nicht gestört werden. Die Tiere brauchen ihre Ruhe. Spaziergänger und freilaufende Hunde abseits der Wald-, Feld- und Wiesenwege stören.
 
Gerade in der Coronakrise ist zu beobachten, dass die Zahl der Mitmenschen, die einen Hund besitzen, deutlich zugenommen hat. Nichts gegen die Hundebesitzer und ihre Vierbeiner, solange die Regeln eingehalten werden. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass mit unangeleinten Hunden querfeldein gelaufen wird und hierbei Pfade durch wertvolle Hecken, Wiesen und Biotope getrampelt werden“, sagt Peter Erlemann vom Naturschutzbund Deutschland, Gruppe Obertshausen e.V. (NABU).
 
Die Hecken, Wiesen und Biotope gehören zu den Brutrevieren der Vögel und bieten außerdem den trächtigen Säugern Schutz. Aus diesem Grund haben die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs damit begonnen, die Trampelpfade mit derzeit anfallendem Schnittgut zu versperren. Der NABU bedankt sich bei den Verantwortlichen im Rathaus und bei den Mitarbeitern im Bauhof für deren Unterstützung.
 
Immer häufiger stören und beunruhigen freilaufende Hunde die brütenden Vögel und die trächtigen Säuger. In Folge kommt es zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten bei bestandsbedrohten Vogelarten. Die Stadtverwaltung Obertshausen bittet daher alle Hundebesitzer, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich – auch außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten – anzuleinen. Gesetzlich festgelegt wurde dafür der Zeitraum vom 1. März bis zum 30. Juni eines jeden Jahres.
 
Es kommt auch immer wieder vor, dass Wildtiere durch Hunde gehetzt werden und dann in Panik über die Straße laufen. Dadurch werden nicht nur die Tiere, sondern auch die Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet. Der Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein endet auch für manchen Autofahrer tödlich.
 
Die Stadtverwaltung Obertshausen erinnert die Hundebesitzer daran, dass sie ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit an die Leine nehmen. Bürgermeister Manuel Friedrich appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Tiere in dieser Zeit nicht unbeaufsichtigt auf der Gassirunde laufen zu lassen. Der Jagdtrieb von Hunden wird sonst zur Gefahr für Bodenbrüter und Jungtiere.
 
Laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Obertshausen ist zudem geregelt, dass Hunde generell von Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie ähnlichen Spielanlagen (zum Beispiel Basketball- und Fußballanlagen) fernzuhalten sind. „Außerdem sind die Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet an der Leine zu führen“, betont Erster Stadtrat Michael Möser. Der Abstand zwischen Hundeführerin oder Hundeführer und angeleintem Hund darf zwei Meter nicht übersteigen. 
 
In der letzten Stadtverordnetenversammlung vom 12. Februar 2021 wurde zudem ein Beschluss gefasst, dass der Magistrat zukünftig aufgefordert wird, die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Obertshausen in der Fassung vom 7.7.2014 hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde zu überarbeiten und eine Vorlage für eine Änderungssatzung zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zu erstellen. Dabei soll folgender Punkt geregelt werden: eine Anleinpflicht für Hunde in der Setz-und Brutzeit in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli jeden Jahres auf sämtlichen Grünflächen und im Wald der Gemarkung der Stadt Obertshausen.

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