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Wegweisende Entscheidungen rund um den Obertshausener Rathausneubau stehen auch auf der Agenda der nächsten Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 4. Juli. Nachdem die Ausschussmitglieder sich bereits vorab mit der Thematik beschäftigt haben, zählt nun die Entscheidung aller Parlamentarier. Es geht unter anderem um die Finanzierung des Bauprojektes an der Schubertstraße (neben dem jetzigen Verwaltungsgebäude), wo künftig die beiden bisherigen Rathaus-Standorte vereint werden sollen. Weiter steht die Freigabe fürs Bieterverfahren an. Erst wenn das Votum der Stadtverordneten in den Punkten Finanzierung und Bieterverfahren positiv ausfällt, geht die Stadtverwaltung die nächsten Schritte.
Die Finanzierung eines Projektes solcher Größenordnung ist elementar für das Voranschreiten. Ohne diese Entscheidung kann es mit den Planungen nicht weitergehen.
Zur Finanzierung des Rathausneubaus hat die Stadtverwaltung ein Paket an Maßnahmen geschnürt, welches es möglich macht, die enorme Summe für den Neubau des Verwaltungsgebäudes zu stemmen: Dabei soll eine Finanzierung ohne die Anhebung der Grundsteuer B angestrebt werden. Weiter berücksichtig werden sollen potenzielle Fördermittel bei Bund und Land zur Gegenfinanzierung. Ebenso überprüft der der Magistrat verschiedene Grundstücke, die verkauft werden könnten. Die Einnahmen könnten somit ergänzend in die Finanzierung des neuen Rathauses fließen.
Bereits im Mai wurden im Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschuss (HFW) die Forderungen seitens der Kommunalaufsicht an eine Finanzierung aufgezeigt. Grundsätzlich würde diese der Finanzierung zustimmen. Jedoch gestaltet sich die Planung der Finanzierung schwierig, da beispielsweise der genaue Zeitpunkt für einen möglichen Verkauf von Grundstücken nicht vorhergesehen werden kann.
Weiter soll fürs Bieterverfahren Folgendes geregelt werden: Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Start des Bieterverfahrens mit seiner Angebots- und Verhandlungsphase. Dazu sollen fünf Bieter - unter Berücksichtigung der abgestimmten Wertungskriterien – für das Projekt zugelassen werden, die somit ein Angebot für den Rathausneubau abgeben dürfen. Dabei ist ein sogenannter Aufhebungsvorbehalt von 29 Millionen Euro für den Rathausneubau bestimmt. So wäre ein Ausstieg aus dem Vergabeverfahren und somit aus der Beauftragung eines Rathausneubaus durch die Überschreitung dieses Bruttobetrags möglich. Sollten jedoch alle Angebote der Bieter über dem Aufhebungsvorbehalt liegen, würde sich die Stadtverordnetenversammlung vorbehalten, den Auftrag für den Rathausneubau dennoch an den besten Bieter zu vergeben.
Die Projektkosten für den Rathausneubau liegen nach heutigem Stand insgesamt bei 34,5 Millionen Euro.
Seit Anfang 2023 arbeitet die Stadt Obertshausen intensiv mit der Firma Drees & Sommer beim Projekt Rathausneubau zusammen. Zuletzt sind auch die Ergebnisse des Bodengutachtens und Schadstoffgutachtens mit in die Planungen eingeflossen.
Die Stadtverordnetenversammlung beginnt am Donnerstag, 4. Juli, um 19 Uhr im großen Saal des Bürgerhauses in der Tempelhofer Straße 10. Die Mitglieder des HFW haben eine einstimmige Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen.
Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel.: 06104 703 1112
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