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Anflugverfahren Segmented Approach soll ab 1. März ganztägig getestet werden

Die Fluglärmkommission (FLK) hat in seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 beschlossen, dass der so genannte Segmented Approach ganztägig erprobt werden soll. Durch dieses Anflugverfahren soll der Fluglärm bei Betriebsrichtung West in Offenbach und Hanau verringert werden, zu Lasten von einigen Städten südlich der Standard-Anflugrouten (s. Abb. 1). Gegen diese Entscheidung wehren sich nun die Anrainer im Kreis Offenbach wie Neu-Isenburg, Heusenstamm und Obertshausen. Neu-Isenburg und Heusenstamm, Mitglieder der FLK, haben neben anderen in der Sitzung gegen den Probetrieb gestimmt.

Probebetrieb Segmented Approach bei Betriebsrichtung 25
Probebetrieb Segmented Approach bei Betriebsrichtung 25

Der Segmented Approach ist kein neues Anflugverfahren, es wurde bereits 2010 im Rahmen des ersten Maßnahmenpakets „Aktiver Schallschutz“ des Expertengremiums Aktiver Schallschutz vorgeschlagen. Da diese Maßnahme die Kapazität der Flugbewegungen mindert, wurde es aber bisher nur in den Nachstunden geflogen. Jetzt aber will die DFS den Segmented Approach auch tagsüber erproben.


Ab dem 1. März 2021 soll der Testbetrieb beginnen, und zwar zu folgenden Zeiten: 5-7 Uhr, 13-18 Uhr und 20-23 Uhr. Begleitet wird das Ganze durch ein Lärmmonitoring, um festzustellen, wie sich das Verfahren auf die Lärmverteilung auswirkt.


Bereits 2010 haben sich die betroffenen Kommunen aus dem Kreis Offenbach zusammengetan und Klage erhoben. Die Klage wurde dann später fallengelassen, weil der Segmented Approach lediglich bei Verspätungsflügen durchgeführt werden sollte. Ferner war man damals noch der Ansicht, dass es aufgrund der bedingten Kapazitätseinschränkung ein Regelbetrieb nicht möglich sei. Dies scheint sich mittlerweile geändert zu haben.


Bürgermeister Halil Öztas: „Ich kritisiere die Vorgehensweise in der Fluglärmkommission (FLK). Die Vorlage wurde überfallartig in die Beratungen eingebracht, ohne dass den Teilnehmenden der Kommunen die Möglichkeit der Kommunikation gegeben wurde. Die Vorlaufzeit zum Beginn des Probebetriebs ist erheblich zu kurz. Im Grunde agiert die FLK anders, als sie bei der Vorstellung des Maßnahmenprogramms Aktiver Schallschutz vorgab. Damals hieß es, man würde vor Einführung von einzelnen Maßnahmen Konsultationsverfahren durchführen; die sollen jetzt nachgeschoben werden. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) schlägt etwas Anderes vor, als im Maßnahmenprogramm vorgesehen. Es entsteht der Eindruck, dass die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter für dumm verkauft werden. Ich fordere den Kreis Offenbach auf, sich mit den Kreiskommunen zu solidarisieren, auch wenn die Stadt Mühlheim durch diese Neuregelung etwas bevorteilt wird. Tatsächlich werden in Seligenstadt, Rodgau, Obertshausen, Heusenstamm, Hainburg, Dietzenbach und Neu-Isenburg ca. 100.000 Menschen neu belastet. Das gehört sich nicht.“


„Es kann nicht sein“, so Bürgermeister Herbert Hunkel,“ dass weiterhin Flugverfahren eingeführt werden sollen, bei denen es lediglich Lärmverschiebungen gibt. Wir können nicht akzeptieren, dass unsere Kommunen zusätzlich mit Lärm belastet werden. Bereits jetzt haben viele unserer Bürgerinnen und Bürger unter Auto-, Schienen und Fluglärm zu leiden. Gerade Gravenbruch ist jetzt schon durch die A 3 und den bereits bestehenden Fluglärm besonders betroffen. Eine zusätzliche Belastung können wir so nicht hinnehmen. Wir müssen endlich damit anfangen, die Betroffenen im Allgemeinen zu entlasten und nicht weiter zu belasten.“


„Inhaltlich schließt sich die Stadt Obertshausen ausdrücklich dieser Stellungnahme der Bürgermeisterkollegen aus Heusenstamm und Neu-Isenburg an. Wir werden uns an zukünftigen Aktionen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation beteiligen“, sagt Bürgermeister Manuel Friedrich aus Obertshausen.

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