Stadt Obertshausen

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Pressemitteilungen

Weiterhin Entlastung der Eltern durch Rückzahlung der Betreuungs- und Essensgebühren in städtischen Kitas

Seit Montag, den 22. Februar gilt in den Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen wieder der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
 
Um das Corona-Virus weiter einzudämmen, ist es jedoch weiterhin wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren. Auf Grund dessen bittet Erster Stadtrat Michael Möser die Eltern, die Betreuungsnotwendigkeit weiterhin abzuwägen und mit Bedacht in Anspruch zu nehmen.
 
In diesem Zusammenhang erinnert die Stadt Obertshausen auch an die Möglichkeit der erweiterten Kinderkrankentage, die den Familien als Entlastung dienen können.
 
Der Stadt Obertshausen ist bewusst, unter welcher starken Belastung die Familien stehen, aber die Ausbreitung der Mutationen muss nach Auskünften des zuständigen Gesundheitsamts im Auge behalten werden.
 
Um für die Eltern einen Anreiz zu schaffen, dort, wo es möglich ist, den Nachwuchs weiterhin zu Hause zu betreuen, wird die Stadt Obertshausen auch weiterhin die Kita-Betreuung tageweise genau abrechnen. Nur wer sein Kind in die Einrichtung bringt, muss die Gebühren und das Essensgeld bezahlen.
 
Aufgrund der pandemiebedingten Hygienevorschriften und der weiterhin angespannten Personalsituation müssen Eltern mit Einschränkungen in städtischen Kindertagesstätten rechnen.

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