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Betroffene Kommunen lehnen Ausdehnung des Segmented Approach ab

Seit dem 01.03.2021 wurde am Frankfurter Flughafen ein ganztägiger Probebetrieb des Segmented Approach durchgeführt. Damit sollte geprüft werden, ob dieses Flugverfahren geeignet ist, in den Regelbetrieb überführt zu werden. Jetzt wurden die Ergebnisse in der 263. Sitzung der Fluglärmkommission (FLK) vorgestellt.
 
Das Anflugverfahren Segmented Approach, welches große Städte wie Mainz und Offenbach umfliegt und erst in Flughafennähe auf den geradlinig zur Landebahn verlaufenden Endanflug einschwenkt, zuvor aber über die Gemarkungen zum Beispiel von Gravenbruch, Heusenstamm, Obertshausen, Rüsselsheim und Rodgau führt, soll bevölkerungsreiche Siedlungsgebiete entlasten. Dies würde aber gleichzeitig dazu führen, dass bisher noch eher gering belastete Städte und Gemeinden einer deutlichen Zunahme des Fluglärms ausgesetzt würden. Eine solche Lärmverschiebung wird abgelehnt; stattdessen werden aktive Lärmschutzmaßnahmen gefordert, die allen dienen!
 
Die für den derzeitigen Probebetrieb ausgewerteten Lärmmessungen belegen dies. Während beispielsweise Offenbach nur sehr gering entlastet wurde (-0,1 dB am Tag und -0,4 dB in der Nacht, Zeitraum: Mrz.-Sep. 2021), kam es zu einer merklichen Zunahme beispielsweise in Gravenbruch (0,5/1,6 dB, Mrz.-Sep. 2021), Heusenstamm (1,3/4,0 dB, Jun.-Sep. 2021) und Rüsselsheim Bauschheim (3,7/12,7 dB, Jun.-Sep. 2021). Von einer spürbaren Entlastung in Offenbach kann also keine Rede sein. Wohingegen in Gebieten, die unter der Anfluglinie des Segmented Approach liegen, eine deutliche Zunahme zu erkennen ist.
 
Außerdem konnte festgestellt werden, dass bei steigender Flugbewegungszahl der Segmented Approach nur noch zu einem geringen Anteil geflogen werden kann. Zwischen Juli und Dezember 2021 wurden 60-80 % der Flugbewegungen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit (2019) erreicht. Der Anteil der Anflüge über den Segmented Approach lag in diesem Zeitraum bei unter 2 %. Eine Fliegbarkeit bei einer noch höheren Auslastung des Flughafens darf also stark angezweifelt werden.
 
Trotz der eindeutigen Ergebnisse ist jetzt geplant, den Probebetrieb des Segmented Approach zeitlich auszudehnen. Bereits ab dem 21.2.22 soll die zweite Phase starten, diesmal mit dem Schwerpunkt auf den Anflügen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr und den verspäteten Landungen zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. In diesem Zeitraum soll eine möglichst vollständige Anwendung des Segmented Approach erfolgen. Im Gegensatz zum ersten Probebetrieb sollen auch die Anflüge aus dem Norden möglichst vollständig miteinbezogen werden. Das Lärmmonitoring wird dann weiterhin begleitend durchgeführt.
 
Bei einer hohen Anwendungsrate des Flugverfahrens besteht die Gefahr, dass auf Gravenbruch in der Nacht spürbar mehr laute Überflüge zukommen. Laut Berechnungen des Umwelt- und Nachbarschaftshauses würde sich bei einem Anteil von 90 % Segmented Approach das Nachtschutzgebiet auf den Norden des Neu-Isenburger Stadtteils ausdehnen. Auch die Anzahl der rechtlich relevanten Aufwachreaktionen würde dementsprechend ansteigen.
 
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Kommunen stehen in einem intensiven Austausch, seit der Probebetrieb vor ca. einem Jahr gestartet wurde. Um ihre Bevölkerung zu schützen, stemmen sie sich mit aller Macht gegen das neue Anflugverfahren. „Für eine sehr geringe Entlastung unterhalb des Parallelbahnensystems“, so Neu-Isenburgs Bürgermeister Hunkel, der in der Sitzung der FLK am 16.02.2022 die Fortführung des Probebetriebs abgelehnt hatte, „wird eine erhebliche Anzahl von Neubetroffenen generiert, deren Häuser auch noch aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen nicht mit den notwendigen Schallschutzvorrichtungen ausgestattet sind. Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass geringe Lärmentlastungen von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht wahrgenommen werden, wohingegen Neubetroffene erheblich unter einer Lärmzunahme leiden. Deshalb sind wir entschieden gegen die Einführung des Segmented Approach in den Regelbetrieb und werden uns gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus den betroffenen Kommunen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Segmented Approach wenden.“
 
Heusenstamms Bürgermeister Steffen Ball, der die Interessen der Städte Obertshausen, Rodgau, Hainburg, Seligenstadt und Heusenstamm in der Fluglärmkommission vertritt, sagt: „Die Eile, mit der die Fluglärmkommission die Umsetzung des Probebetriebs plant, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Nur fünf Tage nach Beschlussfassung soll gerade in den sensiblen Abend- und Nachstunden eine Ausweitung des Segmented Approach erfolgen. So bleibt kaum Zeit für notwendige Informationen und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Städten. So wird Vertrauen verspielt.“
 
„Die Mehrheit der 48 berufenen Mitglieder in der FLK haben sich für eine so genannte Weiterentwicklung des Probebetriebs zu Ungunsten unter anderem der Städte Neu-Isenburg, Heusenstamm und Obertshausen entschieden. Ich bedanke mich bei der Stadt Heusenstamm und Bürgermeister Steffen Ball, der die Interessen der Stadt Obertshausen mitvertreten und gegen diese Ausweitung des Probebetriebs gestimmt hat“, sagt Obertshausens Bürgermeister Manuel Friedrich. „Ich kritisiere ebenso wie er die intransparente und überfallartige Vorgehensweise in der FLK. Die bis zum gestrigen Tag vertrauliche Vorlage wird mit teils widersprüchlichen und seit Herbst 2021 überfälligen Messergebnissen den ständigen Mitgliedern in einer Sitzung präsentiert und im gleichen Zug abgestimmt“, berichtet Friedrich vom Verfahrensablauf. „Fünf Tage später wird das neue Anflugverfahren bereits umgesetzt – dies ist eine Farce. Wie soll man, unabhängig bestehender Mehrheiten in der FLK, Bürgerinnen und Bürger oder politische Gremien informieren? Die betroffenen Kommunen werden hier im Regen stehen gelassen“, befindet Friedrich.
  
Im nächsten Schritt werden sich die vom Probebetrieb betroffenen Kommunen kommenden Montag über die weiteren zu ergreifenden Maßnahmen abstimmen.

 

Weitere Informationen zur Fluglärmkommission und der dazugehörigen Pressemitteilung: https://www.flk-frankfurt.de/seite/de/flk/02/-/Startseite.html

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