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Pflicht: Hunde in Brut- und Setzzeit im Feld und im Wald anleinen

Dieser Tage ist die zweite Satzung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Gebäuden, Grün-, Sport- und Spielanlagen der Stadt Obertshausen in Kraft getreten.
 
Demzufolge sind Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet an der Leine zu führen. Der Abstand zwischen Hundeführerin oder Hundeführer und angeleintem Hund darf zwei Meter nicht übersteigen. Sofern die Leine mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung versehen ist, sind als Höchstlänge zehn Meter zugelassen.
 
In der Brut- und Setzzeit, vom 1. März bis 15. Juli, besteht jedoch auch in der unbebauten Feld- und Waldgemarkung der Stadt Obertshausen die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen. Dies dient dem Schutz der Wiesenbrüter, die nun ihre Brutreviere besetzen und mit der Brut beginnen. Ebenso werden das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan, die dem Jagdrecht unterliegen, in der kommenden Zeit ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.
 
„In den vergangenen Jahren war es noch ein Apell, nun ist es in der Gefahrenabwehrverordnung verankert, dass das Anleinen der Hunde während der Brut- und Setzzeit im Feld und im Wald in der Gemarkung Obertshausen Pflicht ist“, erklärt Bürgermeister Manuel Friedrich. Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Jahr 2021 den Magistrat aufgefordert, eine Anleinpflicht für Hunde in der Setz-und Brutzeit in diesem Zeitraum auf sämtlichen Grünflächen und im Wald der Gemarkung der Stadt Obertshausen umzusetzen. In der letzten Sitzung der Stadtverordneten am 10. Februar 2022 wurde die Überarbeitung Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Obertshausen einstimmig beschlossen.
 
Ebenfalls ist zudem in dieser Verordnung geregelt, dass Hunde generell von Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie ähnlichen Spielanlagen (zum Beispiel Basketball- und Fußballanlagen) fernzuhalten sind.

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