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Tempo 30 auf weiterem Stück der Heusenstammer Straße

Runter vom Gas für mehr Verkehrssicherheit. Manchen Autofahrerinnen und Autofahrern dürfte entlang der Heusenstammer Straße bereits ein Novum aufgefallen sein: Zwischen den Einmündungsbereichen Beethovenstraße/Rembrücker Weg sowie Vogelsbergstraße/Von-Stauffenberg-Straße gilt jetzt Tempo 30. Und das hat gute Gründe: In dem Bereich gibt es mehrere schutzwürdige Einrichtungen. Gemeint sind damit zum Beispiel Kitas, Schulen und Altenheime.
 
Auch mit der Aufnahme des Betriebs der neuen Kita LöwenRitt des Trägers Terminal for Kids hat sich die verkehrliche Situation an der Heusenstammer Straße drastisch verändert. Neben dem Rathaus im Stadtteil Obertshausen – auf dem Grundstück Heusenstammer Straße 35-37 – ist die neue Kindertagesstätte entstanden. Zugang zu Einrichtung ist über die Heusenstammer Straße, Parkplätze für Eltern gibt es am Rembrücker Weg, so dass Eltern und Kinder stetig die Heusenstammer Straße queren.
 
Zusätzlich wurde in der näheren Umgebung das Familienzentrum Ende 2021 in Betrieb genommen. Auch dort ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder untergebracht und auch die Mensa und Betreuung der Sonnentauschule. Weiter nutzen die Seniorenhilfe Obertshausen, der Sozialverband VdK und ein sozialpsychiatrischer Beratungsdienst das Gebäude an der Vogelsbergstraße. In der Nachbarschaft befindet sich zudem die städtische Kita Vogelsbergstraße sowie das Altenpflegeheim Haus Jona.
 
Aufgrund der zahlreichen sozialen Einrichtungen in diesem Gebiet hat die Stadt Obertshausen erneut die Einrichtung von Tempo 30 auf der Heusenstammer Straße (Stadtstraße) prüfen lassen. Auch nach Rücksprache mit Verantwortlichen der zuständigen Polizeistation Heusenstamm wurde nun die Geschwindigkeit für den Straßenverkehr herabgesetzt und auf maximal 30 Kilometer pro Stunde angeordnet.
 
Bereits 2019 gab es einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen, auch auf dem Stück der Heusenstammer Straße zwischen Beethovenstraße und Malteser/Marienstraße eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde anzuordnen. Dieser wurde damals abgelehnt.

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