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Sechs Jahre lang geht in Hessen die Amtszeit eines Bürgermeisters. Und ein Wahltermin für die nächste Direktwahl haben die Obertshausener Stadtverordneten in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Demzufolge stimmen Wählerinnen und Wähler am 18. Januar 2026 über das Stadtoberhaupt ab. Für eine mögliche Stichwahl wurde der 1. Februar 2026 festgelegt. Für die Wahltermine ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) klar ein Zeitraum vorgegeben: Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Da die Amtszeit des jetzigen Bürgermeisters Ende Juni 2026 endet, muss demzufolge die Wahl im ersten Quartal 2026 stattfinden.
Die aktuelle Amtszeit von Manuel Friedrich läuft bis zum 23. Juni 2026. Daher kommt ein Zeitraum für die Wahl zwischen 22. Dezember 2025 und 23. März 2026 in Betracht. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Bürgermeisterwahl gemeinsam mit der Kommunalwahl stattfinden würde. Dafür hat das Land Hessen den 15. März 2026 bestimmt. Dabei wäre die Bürgermeisterwahl in der angegebenen Frist. Eine etwaige Stichwahl, im Zeitraum von zwei bis vier Wochen nach der eigentlichen Wahl, wäre hingegen außerhalb der dreimonatigen Frist – aufgrund der Kommunalwahl jedoch ausnahmsweise möglich.
Mit ihrer Entscheidung sind die Stadtverordneten dem Vorschlag des städtischen Wahlamtes und der Wahlleitung um Markus Albert und Petra Mohr gefolgt. Eine Wahl erfordert umfangreiche personelle Kapazitäten. Die beiden Termine lassen dem Wahlamt neben der Bürgermeisterwahl auch genug Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl.
Von einer Zusammenlegung der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters wurde abgeraten. Bei den Kommunalwahlen wird nicht nur das Stadtparlament gewählt, sondern auch noch der Kreistag und der Ausländerbeirat. Bei einer so umfangreichen Wahl, nimmt die Auszählung der Stimmen viel Zeit in Anspruch. Wenn zudem die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters hinzukäme, wäre aus Erfahrungen heraus mit einem Ende der Auszählung erst nachts zu rechnen. Die ist eine zusätzliche Belastung für die Wahlleitung, aber für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bis zum Ende der Auszählung vor Ort bleiben müssen. Am gleichen Abend müssen Wahlvorstände die Unterlagen zur Wahlleitung bringen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs sowie unterstützenden Hilfskräfte von Feuerwehr und Stadtpolizei sind bis zum Schluss im Einsatz. Aufgrund der Erfahrungen der vorherigen Wahlen könnte es so auch für viele ehrenamtlich Beteiligte zu Einsatzzeiten kommen, die sonntags um 7 Uhr beginnen und bis in die Nacht um 1 oder 2 Uhr andauern werden.
Am nächsten Morgen sind dann die städtischen Mitarbeiter von der Verwaltung gefragt, um die panaschierten und kumulierten Stimmen auszuzählen. Bei einer Zusammenlegung der Wahlen käme dann noch die Vorbereitung des Wahlausschusses für die Direktwahl dazu. Dieser muss so schnell wie möglich tagen, sofern eine Stichwahl ansteht. Weitere vorbereitende Schritte wie das Drucken der Wahlunterlagen müssten dann in einem knappen Zeitfenster erledigt werden. Dies hätte höchstwahrscheinlich auch Auswirkungen auf den Dienstbetrieb von Rathäusern, Bürgerhaus und Familienzentrum, der womöglich bei einer Zusammenlegung nicht mehr aufrechterhalten werden könnte.
Aufgrund der zahlreichen personellen und organisatorischen Herausforderungen würde es bei einer Zusammenlegung der Wahlen zu keiner großen finanziellen Einsparung kommen.
Auch die Stadt Langen hat ihre Bürgermeisterwahl auf 18. Januar terminiert.
Stadt Obertshausen
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