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Finanzielle Schieflage im Kreis Offenbach verschärft sich

Bund der Steuerzahler Hessen informiert:

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Offenbach spitzt sich die Schieflage der Städte und Gemeinden immer mehr zu. So kann Rödermark als einzige der 13 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – im Vorjahr waren es noch fünf Kommunen. Und mit Heusenstamm kann auch eine Stadt das geplante Defizit nicht im Jahresabschluss durch Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. „Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Teilweise wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. Fünf von 13 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt”, erklärt Kilp. Am deutlichsten haben Seligenstadt (+280 Prozentpunkte), Obertshausen (+216) und Mainhausen (+156) die aufkommensneutrale Empfehlung überschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Heusenstamm (1.327 Prozent), Langen (1.268,77) und Egelsbach (1.066) nicht nur an der Spitze im Landkreis Offenbach.

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die niedrigsten Hebesätze haben Neu-Isenburg (472) und Hainburg (615) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 898 Prozent liegt der Landkreis Offenbach 61 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (837) und deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden zum 1.1.2025 (476 Prozent).

Quelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Quelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Landkreis Offenbach ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Heusenstamm mit rund 483 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Langen (etwa 409 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Neu-Isenburg (knapp181 Euro) und Hainburg (etwa 204 Euro). Die durchschnittliche Belastung liegt im Landkreis Offenbach bei rund 322 Euro. 

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier rufen Rodgau mit 760 Prozent und Dreieich mit 660,94 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Neu-Isenburg weiterhin komplett auf die Erhebung der Grundsteuer A verzichtet. 

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach eigenen Angaben ist die Einführung der neuen Grundsteuer in keiner Kreiskommune geplant. 

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben drei Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 gesteigert: Mainhausen und Seligenstadt erhöhten jeweils um 23 Punkte auf nun 380 Prozent und Neu-Isenburg um 15 Punkte auf nun 360 Prozent. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden mit 405 Prozent weiterhin in Dietzenbach tragen, die niedrigste in Neu-Isenburg und Hainburg (jeweils 360). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 378 Prozent (+5) und damit unter dem hessischen Vorjahresdurchschnitt von 396 Prozent. 

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnten diese Frist für den Haushalt 2025 nur zwei Kommunen aus dem Landkreis Offenbach einhalten: Rödermark hatte Anfang 2024 einen Doppelhaushalt für 2024 und 2025 beschlossen und Mühlheim war mit dem 28.11. zwei Tage vor der Frist. Während vier weitere Kommunen ihren Haushalt immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatten, erledigten dies die restlichen sieben erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hatte Dietzenbach mit der Verabschiedung am 16.5.2025 die Frist mit 167 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen, gefolgt von Mainhausen (150). Im Durchschnitt haben die Kommunen des Landkreises Offenbach den Stichtag für 2025 um über 63 Tage überschritten und brauchten damit 8 Tage mehr als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Landkreis Offenbach ist die Verpackungssteuer jedoch nur in Dietzenbach und Neu-Isenburg in der Diskussion. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2025 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Landkreis Offenbach weiterhin drei Städte und Gemeinden wiederkehrende Beiträge, in zehn Kommunen werden keine Beiträge angewendet.

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