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Kein Einzug der Gebühren für städtische Kinderbetreuung im Mai

Stand: 27.04.2020; 10:00 Uhr

 

In den Schulen beginnt der Unterricht sukzessive, die Kindertagesstätten sind aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin geschlossen. Wie bereits für den Vormonat gilt, dass der Einzug von Beiträgen für die Kinderbetreuung in den städtischen Einrichtungen Obertshausens befristet für den Monat Mai ausgesetzt wird. Mit dem Essensgeld wird ebenso verfahren.
 
„Für das weitere Vorgehen stehen Entscheidungen entsprechend der Satzung noch aus“, erklärt Erster Stadtrat Michael Möser. Selbstverständlich werden aber alle Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten oder von berufstätigen Alleinerziehenden, in den städtischen Kindertagesstätten von den Erziehern betreut.
 
In der weitgehend „kinderlosen“ Zeit haben die verschiedenen Teams der Kitas diese genutzt, um ihre pädagogischen Konzepte zu überarbeiten, notwendige Umgestaltungen der Räume in Angriff zu nehmen, aber auch Aktionen für Kinder gestartet. Fachbereichsleiter Michael Jentzsch ergänzt: „Die Erziehrinnen und Erzieher in den Einrichtungen vermissen ihre Sprösslinge und freuen sich schon auf die Zeit, wenn sich die Türen wieder für alle öffnen. Bis dahin gilt es für alle durchzuhalten und gesund zu bleiben."
 
Bei bereits getätigten Zahlungen werden auf verwaltungsaufwendige Rückerstattungen verzichtet. In diesen Fällen werden Verrechnungen mit zukünftigen Gebührenzahlungen angestrebt.

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