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Keine Kita-Gebühren aufgrund höherer Gewalt

Nach Kita-Schließung und Notbetreuung wechseln am 6. Juli die städtischen Kindertageseinrichtungen in Obertshausen zum Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen. Das dürfte die Eltern nach dieser langen Zeit der besonderen Herausforderung bei der Betreuung freuen – und die Kinder auch, die endlich wieder mit anderen Jungen und Mädchen in der Einrichtung Zeit verbringen können. Bei der jüngsten Stadtverordnetenversammlung haben die Parlamentarier nun eine noch ausstehende Entscheidung getroffen: Für die Zeit der notgedrungenen Schließung (April, Mai, Juni) aufgrund der Corona-Pandemie werden keine Gebühren erhoben. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Änderung der Gebührensatzung.
 
In einem ersten Schritt hatte man sich entschieden, den Einzug der Beiträge für die Kinderbetreuung in den städtischen Einrichtungen befristet auszusetzen. „Für das weitere Vorgehen stand damals noch eine Entscheidung entsprechend der Satzung aus. Eine Änderung wurde nun einstimmig beschlossen“, erklärt Erster Stadtrat Michael Möser.
 
„Bei Schließung der städtischen Kindertagesstätten aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, wie zum Beispiel Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen und weiteren nicht vorhersehbaren Ereignissen an mehr als fünf Betreuungstagen werden keine Gebühren erhoben“ – so ist es nun in der Gebührensatzung festgehalten. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft.
 
„Damit wird ein wichtiges Zeichen in dieser Krisenzeit und für zukünftige Ereignisse höherer Gewalt gesetzt“, erläutert Bürgermeister Manuel Friedrich die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
 
„Bereits gezahlte Beiträge werden automatisch zurückerstattet. Die Buchungen werden zurzeit getätigt“, erklärt Fachbereichsleiter Michael Jentzsch. Bei Fragen rund um die Rückerstattung gibt das Team der Stadtkasse unter Telefon: 06104 7032204 Auskunft. Wenn Kinder in den Einrichtungen in der Notbetreuung waren, fallen die Gebühren anteilig an. Diese werden im Nachhinein berechnet.
 
Wie es mit der Entscheidung der Änderung der Kitasatzung und damit der Kriterien zur Platzvergabe weitergeht, wird nach der Sommerpause am 25. August im Sozialausschuss und am 27. August im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wieder durch die Stadtverordneten beraten. Seit Ende Oktober 2019 wird dazu in den Fachausschüssen diskutiert, ob und wenn ja, welche Änderungen der Vergabekriterien vorgenommen werden sollen.

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