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Im Kreis Offenbach kommt es zu weiteren Einschränkungen

Stand: 15.10.2020
 
Der Kreis Offenbach informiert:
 
Mit weiteren Allgemeinverfügungen reagiert der Kreis Offenbach auf das steigende Infektionsgeschehen. Am Donnerstag meldete das Gesundheitsamt 39 Neuinfizierte mit SARS-CoV-2. Aktuell sind 271 Personen aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Neuinfizierten innerhalb der letzten sieben Tage liegt umgerechnet auf 100.000 Einwohner bei einem Wert von 48,1. Seit dem vergangenen Wochenende überschreitet der Kreis Offenbach konstant den zweiten Warnschwellenwert von 35 und nähert sich der dritten Eskalationsstufe von 50.
 
„Gerade mit dem Blick auf die Region FrankfurtRheinMain mit den Städten Offenbach und Frankfurt sowie den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus zeigt sich eine eindeutige Tendenz“, sagt Landrat Oliver Quilling. „Dem können wir uns nicht verschließen. Deswegen hat der Krisenstab beschlossen, mit weiteren Allgemeinverfügungen zu reagieren.“ Der Fokus der zusätzlichen Regelungen liegt auf der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum, der Einführung einer Sperrstunde sowie auf den Schulen. Der Kreis Offenbach ist dabei in enger Abstimmung mit allen kreisfreien Städten und Landkreisen in der Metropolregion, insbesondere auch um einem Verdrängungseffekt vorzubeugen.
 
Die Allgemeinverfügungen des Kreises Offenbach sehen vor:
 
1. Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.
2. Diese Regelung gilt auch bei Besuchen von Restaurants, Cafés, Bars und Veranstaltungen. Für Zusammenkünfte im privaten Bereich wird empfohlen, sich an die Vorgaben für den öffentlichen Raum zu orientieren und beispielsweise größere Feiern zu verschieben.
3. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist verboten. Ausgenommen sind Gaststätten einschließlich Außengastronomie während der jeweiligen Öffnungszeiten.
4. Für die Gastronomie wird ab Sonntag, 18. Oktober 2020 eine Sperrstunde von 23:00 bis 6:00 Uhr eingeführt.
 
Die Allgemeinverfügung mit den Punkten 1 bis 3 tritt am Samstag, 17. Oktober 2020 um 0:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 1. November 2020, 24:00 Uhr. Diese ergänzt die bereits bestehende Allgemeinverfügung vom 10. Oktober 2020.
 
Zusätzlich tritt eine weitere Allgemeinverfügung ab Montag, 19. Oktober 2020 für zwei Wochen in Kraft. Demnach gilt an den Schulen:
1. Ab der fünften Klasse besteht in den weiterführenden Schulen auch im Unterricht eine Maskenpflicht.
2. Sportunterricht findet an allen Schulen nur kontaktlos statt. Ab der fünften Klasse darf dieser zusätzlich nur im Freien stattfinden. Kontaktlos bedeutet mit mindestens 1,5 Meter Abstand.
 
Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen, sind insbesondere geeignet, dass sich Infektionen leicht ausbreiten. Private Feiern, wie Hochzeiten, Verlobungen und Geburtstage, mit vielen Gästen stehen dabei ebenso im Fokus wie die ausgelassene Stimmung zu fortgeschrittener Stunde in der Gastronomie. Deswegen ist es notwendig, in diesem Bereich besondere Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren.
Seit den Sommerferien war an den weiterführenden Schulen ein hohes Infektionsgeschehen zu beobachten. Nach den Herbstferien ist erneut mit Reiserückkehrern zu rechnen. Um eine Ausbreitung des Virus einzudämmen, sollen die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zunächst zwei Wochen auch im Unterricht eine Maske tragen. Die Grundschulen, an denen es bislang kaum Infektionsgeschehen gab, sind von dieser Maskenpflicht ausgenommen. Für alle Schulen wurde verfügt, dass der Sportunterricht nur noch im Freien stattfinden darf, denn in der Halle sind Abstände nicht einzuhalten.
 
„Alle Bürgerinnen und Bürger sind ab sofort besonders gefordert“, appelliert Landrat Oliver Quilling an die Bevölkerung. Wir alle haben die Verantwortung für uns und andere. Dies heißt beispielsweise bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einem Urlaub in den ersten fünf Tagen Abstand zu den Kolleginnen und Kollegen zu halten und Maske zu tragen. Das bedeutet auch, das Kind nicht mit Fieber und Husten in den Kindergarten oder die Schule zu schicken. Wer schon Symptome spürt, sollte zu Hause bleiben. Generell gilt: Kontakte auf ein Minimum reduzieren, Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Alltagsmaske tragen, Corona-App nutzen und Räume lüften. Generell gilt es, Kontakte möglichst zu vermeiden. Auf weitere Allgemeinverfügungen werden wir uns einstellen müssen.“
 
Aktuelle Informationen zum Thema können im Internet unter www.kreis-offenbach.de/corona abgerufen werden.

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