Stadt Obertshausen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Was jetzt bei der Betreuung gilt

Der Wunsch nach mehr Normalität ist da, dennoch lässt es die aktuelle Situation nicht zu. Dieser Tage hat das hessische Kabinett die Corona-Maßnahmen für den Bereich Kindertageseinrichtungen beschlossen. Diese gelten ab Montag, 19. April, bis vorerst Sonntag, 9. Mai. Es gilt danach die Empfehlung, die Kita-Betreuung nur bei dringendem Erfordernis oder Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch zu nehmen und den Betrieb bis auf ein Minimum zu reduzieren. Die Leitungen und die Teams der städtischen Kindertagesstätten, die Verantwortlichen im Fachbereich Soziales und der Magistrat der Stadt Obertshausen mit Bürgermeister Manuel Friedrich und Ersten Stadtrat Michael Möser versuchen die Einrichtungen in Obertshausen soweit wie möglich, offen zu halten.
 
Derzeit gibt es einzelne vom Gesundheitsamt angeordnete Gruppenschließungen in verschiedenen städtischen Kindertagesstätten aufgrund des Kontaktes zu positiv getesteten Personen.
 
Wenn Eltern ihr Kind Zuhause betreuen können, werden ihnen durch einen Beschluss des Magistrats die Gebühren für diese Zeit erstattet. Dies ist aber nur möglich, wenn sich die Eltern im Vorfeld an die Kitaleitung wenden, um das weitere Vorgehen zu klären. Eine Rückerstattung ohne vorherige Information an die Kitaleitung ist nicht möglich. Ist eine Betreuung Zuhause nicht möglich, können die Kinder die Betreuung in der Einrichtung in Anspruch nehmen.
 
Ein regelmäßiges Testangebot gibt es für die Erzieherinnen und Erzieher. Sie können sich zweimal in der Woche in der Einrichtung selbst zu testen. Im Gegensatz zu den Schulkindern und Lehrern (zweimal pro Woche) im Präsenzunterricht, gibt es für die Kita-Kinder und das Erzieherpersonal keine Testpflicht.
 
Weiterhin werden die Jungen und Mädchen in festen Gruppen betreut, eine Mischung oder gar die Betreuung in einem offenen Konzept sind in der aktuellen Situation nicht möglich. Weiterhin dürfen die Kinder die Einrichtungen nicht betreten, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen oder Angehörige des gleichen Hausstandes ein Betretungsverbot oder angeordnete Quarantäne haben. Auch wenn das Kind oder Angehörige des gleichen Hausstandes ein positives Testergebnis (Selbsttest, Schnelltest, PCR-Test) haben, müssen sie laut Verordnungslage der Kita fernbleiben.
 
Ein Regelbetrieb in den Kindertagesstätten ist wünschenswert, aber unter den derzeitigen Bedingungen nicht leistbar. Zum Wohle aller Beteiligten - von Kindern und Eltern über Erzieherinnen und Erzieher bis hin zum Kita- und Verwaltungspersonal - kann die Betreuung in den Kindertagesstätten aktuell nur eingeschränkt stattfinden.
 
Eltern und Kinder, die sich freiwillig auf das Corona-Virus testen lassen wollen, haben dazu in Obertshausen und Umgebung mehrere Möglichkeiten. Wichtige Informationen zu den Testangeboten sind im Internet unter www.obertshausen.de („Aktuelles“, „Corona-News“, „Kostenlose Corona-Schnelltests“) zu finden.

Navigation

Weitere Informationen

Pressestelle

Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen

Tel.: 06104 703 1112
Fax: 06104 703 91112