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Das ändert sich jetzt in Hessen und im Landkreis Offenbach

Stand: 24.04.2021; 14 Uhr

Bundestag und Bundesrat haben sich auf Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Die Änderungen beinhalten einheitliche konkrete Corona-Maßnahmen, die an einen Inzidenzwert gekoppelt sind. Das Gesetz tritt am 23. April 2021 in Kraft und wirkt ab dem 24 April 2021. Für die Menschen in Hessen gelten damit ab Samstag schon andere Regeln. Das Gesetz gilt für die Dauer der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" - mindestens aber bis zum 30. Juni. Je nach Inzidenzwert sind für Bereiche wie private Treffen, Schule, Kitas, Arbeit, Handel, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Sport, Veranstaltungen und öffentlicher Nahverkehr Maßnahmen geregelt. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, greifen künftig bundeseinheitliche Regelungen.
 
Unter anderem darf sich im öffentlichen und privaten Raum dann ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Trauerfeiern sind mit bis zu 30 Personen zugelassen, um dem Bedürfnis nach einem angemessenen Rahmen zu entsprechen.
 
Außerdem hat die Bundesregierung über die nächtliche Ausgangssperre entschieden, die zwischen 22 und 5 Uhr des Folgetages gilt. Von 22 bis 24 Uhr darf das Haus allerdings noch alleine verlassen werden, etwa zum Spazieren oder Joggen. Nach 24 Uhr gilt: Nur mit triftigem Grund dürfen sich noch Menschen außerhalb ihrer Wohnung aufhalten. Dazu zählen weiterhin Gassigehen mit dem Hund, der Weg von und zur Arbeit, medizinische Notfälle oder die Betreuung minderjähriger oder bedürftiger Menschen.
 
Weitere Auswirkungen hat die bundeseinheitliche Notbremse je nach Inzidenzwert (ab 100/ab 165) auch auf den Schulbetrieb – vom Wechselunterricht bis Schließung. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen. Auch Kitas müssen ab einer Inzidenz von 165 (an drei Tagen nacheinander) schließen. Es darf nur noch eine Notbetreuung angeboten werden.
 
Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen weiterhin öffnen. Dazu zählen zum Beispiel der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Optiker, Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte. In allen übrigen Ladengeschäften des Einzelhandels ist bis zu einer Inzidenz von 150 gegen die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests sowie unter weiteren Voraussetzungen Click & Meet zulässig. Darüber hinaus ist die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften (Click & Collect) weiterhin zulässig.
 
Friseurbesuche und Fußpflege bleiben erlaubt. Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen und außerdem ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen, das maximal 24 Stunden alt sein darf. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nur aus medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Gründen erlaubt.
 
So müssen zum Beispiel Kosmetik- und Tattoostudios sowie Fitnessstudios wieder schließen.
 
Gaststätten dürfen weiter Speisen und Getränken liefern. Auch das Abholen vor Ort ist bis 22 Uhr möglich. Übernachtungen zu touristischen Zwecken bleiben verboten.
 
Im ÖPNV gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht.
 
Weiterhin gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8 bis 22 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sofern eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht sichergestellt ist. Karten mit betroffenen Bereichen sind auf der Internetseite des Kreises Offenbach unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar.
 
Zurzeit liegt der Kreis Offenbach bei einem Inzidenzwert von 160,2 (Stand RKI: 24. April 2021).
 
Nähere Informationen finden Interessierte auch auf der Internetseite der hessischen Landesregierung: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/das-gilt-ab-24-april-2021.
 
Hier können Sie nachsehen, welche Inzidenzen der jeweilige Landkreis in Hessen hat und welche Regelungen somit für den Landkreis Offenbach und Obertshausen gelten: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-notbremse

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