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Der Frühling hält Einzug und damit auch die Zugvogelarten aus ihren Überwinterungsgebieten. So werden die Wiesenbrüter ihre Brutreviere besetzen und mit der Brut beginnen. Ebenso werden das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan, die dem Jagdrecht unterliegen, in der kommenden Zeit ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.
Immer häufiger stören und beunruhigen freilaufende Hunde die brütenden Vögel und die trächtigen Säuger. In Folge kommt es zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten bei bestandsbedrohten Vogelarten. Die Stadtverwaltung Obertshausen bittet daher alle Hundebesitzer, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich – auch außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten – anzuleinen. Gesetzlich festgelegt wurde dafür der Zeitraum vom 1. März bis zum 30. Juni eines jeden Jahres.
Es kommt auch immer wieder vor, dass Wildtiere durch Hunde gehetzt werden und dann in Panik über die Straße laufen. Dadurch werden nicht nur die Tiere, sondern auch die Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet. Der Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein endet auch für manchen Autofahrer tödlich.
Deswegen erinnert die Stadtverwaltung Obertshausen Hundebesitzer daran, dass sie ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit an die Leine nehmen. Erster Stadtrat Michael Möser appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Tiere in dieser Zeit nicht unbeaufsichtigt auf der Gassirunde laufen zu lassen. Der Jagdtrieb von Hunden wird sonst zur Gefahr für Bodenbrüter und Jungtiere.
Laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Obertshausen ist zudem geregelt, dass Hunde generell von Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie ähnlichen Spielanlagen (zum Beispiel Basketball- und Fußballanlagen) fernzuhalten sind. Außerdem sind die Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet an der Leine zu führen. Der Abstand zwischen Hundeführerin oder Hundeführer und angeleintem Hund darf zwei Meter nicht übersteigen.
Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel.: 06104 703 1112
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