Stadt Obertshausen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

28.06.2018 - Bauleitplanung der Stadt Obertshausen: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 21 (H) - 'Quartier zwischen Feldstraße und Rodau'

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Obertshausen im ‚Heimatboten‘ am 28.06.2018

Bauleitplanung der Stadt Obertshausen
Bebauungsplan Nr. 21 (H) ‚Quartier zwischen Feldstraße und Rodau‘

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.05.2018 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 G des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193), die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 (H) im Stadtteil Hausen beschlossen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den in der Anlage dargestellten Bereich und erhält die Bezeichnung Nr. 21 (H) ‚Quartier zwischen Feldstraße und Rodau‘. Der Geltungsbereich befindet sich im Stadtteil Hausen, umfasst in Flur 2 die Flurstücke 86/7, 86/9, 87/1, 87/2, 88 und hat eine Größe von 5,3 ha.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des ehemaligen YMOS-Geländes zu schaffen (Innenentwicklung, Konversion). Zu den wichtigsten Zielen der Bauleitplanung gehören die Revitalisierung der brachliegenden Fläche, die Bestandssicherung für die Produktionsstätte Magna sowie die Schaffung von neuem innerstädtischem Wohnraumangebot.

Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt.
Nach Konkretisierung der Planung in einem Vorentwurf sind die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Alle weiteren Verfahrensschritte sind der Aufstellung des Bebauungsplanes zu Grunde zu legen.
Aufgrund der veränderten Nutzungskonzeption gegenüber der derzeitigen Darstellung der Fläche im Regionalen Flächennutzungsplan Südhessen 2010 ist eine Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB erforderlich.

 

Obertshausen, den 28.06.2018
Magistrat der Stadt Obertshausen
Michael Möser
Erster Stadtrat

Navigation

Weitere Informationen

Stadt Obertshausen

Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel: 06104- 703 0
Tel: 06104- 703 8888