Stadt Obertshausen

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Hauptsatzung

Die Hauptsatzung ist eine Pflichtsatzung. Dies bedeutet, dass nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) jede Stadt  eine solche Satzung zu erlassen hat. Die HGO gibt vor, dass bestimmte grundlegende Regelungen für die Stadt nur in dieser Hauptsatzung festgelegt werden können, vgl. hierzu § 6 HGO.

Änderungsverlauf

Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn dieser heute nicht mehr gilt. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.
 

BeschlussdatumGültig bisSatzungsname
22.04.2021gültig7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Obertshausen
11.02.2021gültig6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Obertshausen
07.11.2019gültig5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Obertshausen
  Es liegt keine ältere Fassung vor.
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