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Die Stadt erhebt aufgrund der Verwaltungskostensatzung für einzelne Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen).
Die Einzelheiten können Sie der nachfolgenden Satzung entnehmen.
Geltende Fassung |
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Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten |