Stadt Obertshausen

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Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten

Die Stadt erhebt aufgrund der Verwaltungskostensatzung für einzelne Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen).

Die Einzelheiten können Sie der nachfolgenden Satzung entnehmen.

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