Stadt Obertshausen

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Wettaufwandsteuersatzung

Seit dem 01.01.2019 gilt für das Gebiet der Stadt Obertshausen eine Wettaufwandsteuersatzung.

Insbesondere unterliegt der Aufwand der Wettenden für das Wetten in einem Wettbüro in bestimmten Fällen der Besteuerung. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Wettaufwandsteuersatzung. Diese steht nachfolgend für Sie zum Download bereit.

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