Stadt Obertshausen

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Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen

Die Stadt Obertshausen hat eigene Kindertagesstätten. Ausführliche Informationen zum Betreuungsangebot für Kinder finden Sie im Bereich Service. Die Satzung regelt Aufnahme von Kindern und das Benutzungsverhältnis.

Geltende Fassung
Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 21.03.2013 in der aktuellen Fassung vom 12.11.2020

 

Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn diese heute nicht mehr gültig ist. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.

BeschlussdatumGültig bisSatzungsname
12.11.2020gültig3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzungs der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 12.11.2020
10.09.2020gültig2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 10.09.2020
27.06.2019gültig1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 27.06.2019
21.03.2013geändert gültigSatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 21.03.2013

 

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