Stadt Obertshausen

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Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten

Für die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten sind teilweise Gebühren zu zahlen. Ab August 2018 erfolgt auch bei der Stadt Obertshausen eine weitgehende Freistellung von Kita-Gebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Leistungen, die in Anspruch genommen werden. Ebenfalls wird ein Entgelt für Essen in der Kindertagesstätte erhoben. Die Gebührensatzung regelt ergänzend zur Kindertagesstättensatzung alle Fragen hinsichtlich der Gebühren und Entgelte für die Kinderbetreuung.

Änderungsverlauf

Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn dieser heute nicht mehr gilt. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.

 

BeschlussdatumGeltend bisSatzungsname
23.09.2021geltend3. Satzung zu Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzungs der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 23.09.2021
11.02.2021mit Änderungen2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 11.02.2021
25.06.2020mit Änderungen1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 25.06.2020
30.05.2018geltend mit ÄnderungenGebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 30.05.2018

 

 

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