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Für die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten sind teilweise Gebühren zu zahlen. Ab August 2018 erfolgt auch bei der Stadt Obertshausen eine weitgehende Freistellung von Kita-Gebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Leistungen, die in Anspruch genommen werden. Ebenfalls wird ein Entgelt für Essen in der Kindertagesstätte erhoben. Die Gebührensatzung regelt ergänzend zur Kindertagesstättensatzung alle Fragen hinsichtlich der Gebühren und Entgelte für die Kinderbetreuung.
Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn dieser heute nicht mehr gilt. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.
Beschlussdatum | Geltend bis | Satzungsname |
---|---|---|
23.09.2021 | geltend | 3. Satzung zu Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzungs der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 23.09.2021 |
11.02.2021 | mit Änderungen | 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 11.02.2021 |
25.06.2020 | mit Änderungen | 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 25.06.2020 |
30.05.2018 | geltend mit Änderungen | Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen vom 30.05.2018 |