Für die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten sind teilweise Gebühren zu zahlen. Ab August 2018 erfolgt auch bei der Stadt Obertshausen eine weitgehende Freistellung von Kita-Gebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Leistungen, die in Anspruch genommen werden. Ebenfalls wird ein Entgelt für Essen in der Kindertagesstätte erhoben. Die Gebührensatzung regelt ergänzend zur Kindertagesstättensatzung alle Fragen hinsichtlich der Gebühren und Entgelte für die Kinderbetreuung.