Stadt Obertshausen

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Stellplatzsatzung

Die Stellplatzsatzung regelt die Pflicht zur Einrichtung und Erhaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge. Insbesondere beim Bau neuer Gebäude oder der Erweiterung bestehender Gebäude muss zwingend beachtet werden, dass die von der Satzung geforderten Stellplätze für Autos vorhanden sind. Einzelheiten zu Stellplätzen für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder sowie Garagen entnehmen Sie der Satzung.

Änderungsverlauf

Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn diese heute nicht mehr gültig. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.
 

BeschlussdatumGültig bisSatzungsname
30.03.2023 2. Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung der Stadt Obertshausen vom 24.09.2015
23.05.2019 1. Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung der Stadt Obertshausen vom 24.09.2015
24.09.2015 Stellplatzsatzung der Stadt Obertshausen
23.08.200112.12.2015Stellplatzsatzung der Stadt Obertshausen
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