Hauptmenü
- Bürgerservice
- Kultur und Freizeit
- Bildung und Soziales
- Aktuelles
- Rathaus
- Service
- Wirtschaft
- Stadtleben
- Aktuelles
Die Stellplatzsatzung regelt die Pflicht zur Einrichtung und Erhaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge. Insbesondere beim Bau neuer Gebäude oder der Erweiterung bestehender Gebäude muss zwingend beachtet werden, dass die von der Satzung geforderten Stellplätze für Autos vorhanden sind. Einzelheiten zu Stellplätzen für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder sowie Garagen entnehmen Sie der Satzung.
Geltende Fassung |
---|
Stellplatzsatzung der Stadt Obertshausen (Stand:30.03.2023) |
Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn diese heute nicht mehr gültig. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.
Beschlussdatum | Gültig bis | Satzungsname |
---|---|---|
30.03.2023 | 2. Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung der Stadt Obertshausen vom 24.09.2015 | |
23.05.2019 | 1. Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung der Stadt Obertshausen vom 24.09.2015 | |
24.09.2015 | Stellplatzsatzung der Stadt Obertshausen | |
23.08.2001 | 12.12.2015 | Stellplatzsatzung der Stadt Obertshausen |