Stadt Obertshausen

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Aus dem Rathaus

Neuorientierung für ehemalige Industriebrache wird auf den Weg gebracht

Nach intensiver Diskussion im Umwelt-, Verkehrs- und Bauausschuss sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen mehrheitlich in ihrer Sitzung am 24. September 2026 einen Grundsatzbeschluss zur städtebaulichen Neuorientierung des ehemaligen YMOS-Geländes gefasst. Damit wurde der Magistrat beauftragt, die Voraussetzungen für die Prüfung einer möglichen Entwicklung des Areals als gewerblich genutzten Standort, einschließlich der möglichen Ansiedlung eines Rechenzentrums, zu schaffen.
 
„Auf YMOS tut sich etwas“, hieß es bereits bei einer Bürgerversammlung im Jahr 2018. Schon viele Jahre zuvor bestand die Hoffnung, die seit Jahrzehnten brachliegende Industriefläche einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Entwicklung des rund 50.300 Quadratmeter großen Geländes wurde jedoch immer wieder durch die vorhandenen Altlasten erschwert. Der Boden ist mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) belastet, die eine aufwendige und kostenintensive Sanierung erforderlich machen.
 
Der für die Fläche eingesetzte Insolvenzverwalter Götz Lautenbach informiert, dass bereits seit 2015 Planungen für eine Wohnbebauung verfolgt wurden. 2018 lag hierfür sogar eine Abbruchgenehmigung für weite Teile des Geländes vor. Das damalige Konzept eines gemischt genutzten Quartiers mit Wohnen, Dienstleistungen, Einzelhandel und Gewerbe konnte jedoch aufgrund der vorhandenen Altlastensituation und der damit verbundenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung nun beschlossen, den am 30. Mai 2018 gefassten Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 (H) „Quartier zwischen Feldstraße und Rodau“ nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen sollen mögliche neue Entwicklungen mit einer reinen gewerblichen Nutzung untersucht und die hierfür erforderlichen städtebaulichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden.
 
Bei der Vorstellung und Beratung im September ging es jetzt um den Grundsatzbeschluss zur städtebaulichen Neuorientierung des YMOS-Geländes. Damit könnte das 1926 gegründete Unternehmen YMOS, dessen Betrieb 1999 geschlossen wurde endgültig Geschichte sein und auf der Industriebrache Neues entstehen. 2009 folgte die Insolvenz – es gab keine Möglichkeit, den Betrieb fortzuführen. Die für die betreffenden Flächen eingesetzte Insolvenzverwaltung hat in den vergangenen Jahren Initiativen zur Revitalisierung des Gebietes ergriffen. Doch die Umsetzung des Mischgebiets mit Wohnen und nichtstörendem Gewerbe scheiterte –unter anderem aufgrund der bestehenden Altlasten innerhalb des Gebietes und der damit verbundenen hohen Sanierungskosten. Das jüngste Bieterverfahren, welches die Gläubigerversammlung angestoßen hatte, war für alle Arten der Nutzung offen. Im ersten Schritt meldeten sich überwiegend Bieter aus dem Bereich Wohnbebauung. Insgesamt hätte man etwa mit 20 nationalen und internationalen Bietern gesprochen, teilt der Insolvenzverwalter mit. Vier Bieter, alle aus der Rechenzentrum-Branche, gaben ein Angebot ab, nach Endverhandlungen blieben drei Bieter übrig – mit einem wurde ein Vertrag abgeschlossen. Die Gläubigerversammlung hat entschieden, die Fläche zu einem Rechenzentrum-Standort zu entwickeln.
 
Im ersten Quartal 2026 fand ein erstes Informationsgespräch zwischen Verwaltung, Insolvenzverwaltung sowie dem von der Gläubigerversammlung favorisierten Bieter Amazon Web Service (AWS) statt. Diese Informationen wurden seitens des Insolvenzverwalters im August und September den Gremienmitglieder sowie der Öffentlichkeit in einem Vortrag mitgeteilt.
 
Am 24. September haben die Stadtverordneten nun mehrheitlich die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die mögliche Ansiedlung eines Rechenzentrums auf dem YMOS-Gelände zu prüfen und den weiteren Prozess zu begleiten. Damit wird ausdrücklich noch keine Entscheidung über die spätere Nutzung des Geländes getroffen. Vielmehr sollen zunächst die erforderlichen Grundlagen erarbeitet und die Auswirkungen eines solchen Vorhabens umfassend untersucht werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist die Beauftragung des Magistrats, mit dem Investor einen ersten städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Dieser Kostenübernahmevertrag soll sicherstellen, dass sämtliche im Zusammenhang mit Planung und Umsetzung entstehenden Kosten der Altlastensanierung sowie Gutachter-, Planungs- und Folgekosten vom Investor übernommen werden.
 
Darüber hinaus wurde der Magistrat beauftragt, das vom Investor vorgelegte Angebot zur Vorprüfung eines möglichen Rechenzentrums auf dem YMOS-Gelände anzunehmen. Ziel dieser Untersuchung ist eine frühzeitige fachliche Einschätzung der möglichen Auswirkungen eines solchen Vorhabens. Die Vorprüfung soll unter anderem Erkenntnisse zu den Themen Wärmeabgabe, Verkehr, Wasserbedarf und Stromversorgung liefern und damit eine fundierte Grundlage für weitere politische Entscheidungen schaffen.
 
Besonderen Wert legt die Stadtverordnetenversammlung auf Transparenz und Bürgerbeteiligung. Deshalb wurde beschlossen, dass der Insolvenzverwalter und der Investor eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung durchführen. Dort sollen die bisherigen Erkenntnisse vorgestellt sowie Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden. „Eine sorgfältige Prüfung, größtmögliche Transparenz und die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sind für uns zentrale Voraussetzungen für den weiteren Prozess“, betont Bürgermeister Manuel Friedrich. „Die Stadtverordnetenversammlung hat bewusst noch keine Entscheidung über die spätere Nutzung getroffen. Vielmehr werden jetzt die erforderlichen Informationen und Gutachten eingeholt, damit die politischen Gremien auf einer fundierten Grundlage entscheiden können.“
 
Zur kontinuierlichen Begleitung des Verfahrens wird zudem ein eigenes politisches Begleitgremium eingerichtet. Dieses soll sich aus jeweils einer Vertretung aller Fraktionen sowie der fraktionslosen Stadtverordneten zusammensetzen. Ziel ist es, den Informationsfluss sicherzustellen und die weiteren Entscheidungen gemeinsam vorzubereiten und zu begleiten.
Zusätzlich hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass wesentliche Vorgänge, Planungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Vorhaben den zuständigen Ausschüssen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden müssen.
 
Erst nach der Durchführung der Vorprüfung sowie der Bürgerinformationsveranstaltung können weitere Entscheidungen durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen werden. Die Ergebnisse dieser Schritte werden anschließend bewertet und dienen als Grundlage für mögliche weitere Beschlüsse.  Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden, würde anschließend das gesetzlich vorgeschriebene Bauleitplanverfahren beginnen. In diesem Verfahren würden umfangreiche Fachgutachten erstellt sowie die Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Sämtliche Stellungnahmen müssten geprüft und abgewogen werden, bevor die Stadtverordnetenversammlung abschließend über einen Bebauungsplan entscheiden könnte.
 
Die Sitzungsunterlagen einschließlich der Präsentation aus dem Umwelt-, Verkehrs- und Bauausschuss sind im Ratsinformationssystem der Stadt Obertshausen unter Ratsinformationssystem Obertshausen abrufbar. Dort können Interessierte die Beratungsunterlagen zum Tagesordnungspunkt einsehen und sich umfassend über den aktuellen Stand informieren.
 

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