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Eine neue Satzung für die Musikschule Obertshausen sowie eine neue Entgeltordnung haben die Stadtverordneten jüngst mit Wirkung zum 1. August 2024 verabschiedet.
Auch die für die Musikschule regelmäßig anfallenden Kosten steigen stetig an. Daher hat man sich, nicht zuletzt wegen der entsprechenden Vorgaben gemäß der Hessischen Gemeindeordnung, dazu entschlossen, die Entgeltordnung der Musikschule anzupassen. Zuletzt wurde diese 2019 geändert.
Doch die Entgeltordnung beinhaltet nicht nur Preiserhöhungen: Der Erwachsenenzuschlag, der ab sofort für alle Unterrichtsformen, das heißt auch für Gruppenunterricht gilt, wird erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres berechnet.
Alle Schülerinnen und Schüler wie auch alle Studentinnen und Studenten, die Unterricht bei der Musikschule Obertshausen erhalten, benötigen nunmehr bis zum 25. Lebensjahr keine regelmäßigen Bescheinigungen zur Vorlage bei der Musikschule, um den Erlass des Erwachsenenzuschlags zu erreichen.
Familien sowie Schülerinnen und Schüler, welche mehrere Unterrichtsfächer bei der Musikschule Obertshausen gebucht haben, profitieren trotz der Entgelterhöhung weiterhin von den Familien- und Mehrfächerrabatten.
Um jungen Familien nicht allzu stark zu belasten, erfolgte eine geringere Erhöhung des Entgeltes für die Musikalische Früherziehung und für den Gruppenunterricht an einem Instrument.
Die Satzung der Musikschule wurde im Wesentlichen an die aktuelle Rechtslage für Verbraucher angepasst. Beide Regelwerke sind auf der Homepage der Stadt Obertshausen unter dem Link „Ortsrecht“ einsehbar.
Für weitere Informationen zu den Unterrichtskonditionen wie auch zum Musikschulangebot im Allgemeinen wenden sich Interessierte an das Team des Musikschulbüros im Rathaus, Beethovenstraße 2, Zimmer 210, Telefon: 06104 7034222, E-Mail: musikschule(@)obertshausen.de.
Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel.: 06104 703 1112
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