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Entscheidung zum Rathaus-Neubau steht kurz bevor

Die Entscheidung zum Rathaus-Neubau an der Schubertstraße steht kurz bevor: Nach fast drei Jahren Vorbereitungszeit steht die Vergabeentscheidung an den besten Bieter nun unmittelbar bevor.
 
Bereits am 30. Juni 2021 hatte sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen auf den Standort an der Schubertstraße für einen möglichen Rathaus-Neubau festgelegt. Ein Jahr später, am 21. Juli 2022, wurde der Magistrat beauftragt, alle erforderlichen Schritte für ein europaweites Bieterverfahren in die Wege zu leiten.
 
Zusammen mit dem Projektsteuerer Drees & Sommer wurde ein Raum- und Funktionsprogramm für das neue Rathaus erarbeitet, welches schließlich die Grundlage für die Ausschreibung war. Diese wurde von der Partnerschaft Menold Bezler mdB durchgeführt.
 
Seit Start des europaweiten Bieterverfahrens durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli 2024 hatte sich die Zahl der noch am Verfahren beteiligten Kandidaten von ursprünglich acht auf zwei reduziert.
 
Die verbindlichen Angebote der beiden verbliebenen Bieter wurden am 31. März 2025 in einer Sitzung der Wertungskommission „Rathaus-Neubau“ in Augenschein genommen und anhand der dem Verfahren zugrundeliegenden Wertungsmatrix bewertet. Nach letzten Bietergesprächen wurden die beiden Bieter zum sogenannten „best and final offer“ – dem besten und endgültigen Angebot – aufgefordert. Dabei kann noch einmal preislich nachgebessert werden. Weitere Verhandlungen sind im Anschluss nicht mehr möglich.
 
Das laufende Bieterverfahren für den Rathaus-Neubau enthält einen sogenannten Aufhebungsvorbehalt von 29 Millionen Euro. So wäre ein Ausstieg aus dem Vergabeverfahren und somit aus der Beauftragung eines Rathaus-Neubaus durch die Überschreitung dieses Bruttobetrags möglich. Sollten die Angebote unter dem Aufhebungsvorbehalt liegen, kommt es im Juni dann zur Entscheidung: Die Stadtverordnetenversammlung wird dann in ihrer Sitzung am 26. Juni 2025 die Wertung des besten Bieters durch einen finalen Vergabebeschluss bestätigen und damit alle weiteren Schritte zur Vertragsunterzeichnung und Umsetzung in die Wege leiten. 

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