Stadt Obertshausen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Pressemitteilungen

Neue Steuerbescheide werden verschickt

Die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte ist kritisch. Das ist kein Geheimnis. Der Obertshausener Haushaltsplan für das Jahr 2026 wurde durch die Stadtverordneten am 18. Juni 2026 beschlossen - gleichzeitig auch ein Haushaltssicherungskonzept und die Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2026.
 
Die Einschnitte im Haushaltssicherungskonzept sind hart. Es geht unter anderem ums Geld für Veranstaltungen, um Einsparungen bei Vereinen, Gebührenerhöhungen, die Streichung des Stadt-Euros für Tagesmütter oder auch die Kürzungen von Angeboten im Bereich der Musikschule und Volkshochschule sowie von Schließungen von öffentlichen Einrichtungen. Entscheidungen, die weder dem Magistrat um Bürgermeister Manuel Friedrich und Ersten Stadtrat Michael Möser noch den politischen Vertretern leichtfallen. Auch um die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer kommt die Stadt Obertshausen nicht drumherum.
 
Über die aktuelle Entwicklung der Hebesätze und auch die Gründe informiert ebenfalls ein Begleitschreiben zum Steuerbescheid. Diese befinden sich aktuell in Zustellung. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten damit folgende Hebesätze:
 

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen):

888 v. H. (zuvor: 431 v. H.)

  • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke):

1.107 v. H (zuvor: 998 v. H.)

  • Gewerbesteuer:

395 v. H. (zuvor: 372 v. H.)
 
Die Stadt Obertshausen steht angesichts der angespannten Finanzlage vor der Notwendigkeit, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer anzupassen. Hintergrund sind geringere Einnahmen als erwartet. Die Jahresergebnisse der Stadt Obertshausen haben sich seit 2025 enorm verschlechtert.
 
Bereits im Zuge der Grundsteuerreform wurde der Hebesatz der Grundsteuer B zum Jahr 2025 auf 998 Prozent angehoben. Dennoch konnten die im Haushalt eingeplanten Einnahmen in Höhe von 8,575 Millionen Euro nicht erreicht werden. Um diesen Ansatz im Haushaltsjahr 2026 zu erzielen, wurde nun eine Erhöhung des Hebesatzes auf 1.107 Prozent beschlossen. Sollten sich die finanzielle Situation der Kommunen nicht verbessern und keine zusätzliche Unterstützung durch Land oder Bund erfolgen, könnte für die Folgejahre sogar ein Hebesatz von 1.382 Prozent erforderlich werden. Nur so ließen sich die im Haushalt vorgesehenen Grundsteuererträge von rund 10,7 Millionen Euro ab 2027 erzielen. Grundlage dafür sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung.
 
Bürgermeister Manuel Friedrich und der Magistrat erneuern zugleich ihre Kritik an den vom Land Hessen veröffentlichten Hebesatz-Empfehlungen im Rahmen der Grundsteuerreform. Bereits im Sommer 2025 hatten die Kommunen des Kreises Offenbach gemeinsam darauf hingewiesen, dass die angekündigte „Aufkommensneutralität“ in der Praxis nicht erreicht worden sei. Im Juni 2024 hatte das Land Hessen Orientierungshebesätze veröffentlicht, die sicherstellen sollten, dass den Kommunen trotz der Reform keine Einnahmen verloren gehen. Nach Auffassung der Bürgermeister und Kämmerer beruhte diese Berechnung jedoch auf einer unvollständigen Datengrundlage. So seien beispielsweise noch nicht alle Grundstücksdaten erfasst gewesen und auch steuerbefreite Grundstücke wie Friedhöfe, Kirchen oder Sportanlagen in die Berechnungen eingeflossen.
 
„Den Bürgerinnen und Bürgern wurde der Eindruck vermittelt, die Reform bleibe für alle aufkommensneutral. Tatsächlich ließ sich dies zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verlässlich beurteilen", so die Kritik aus Obertshausen. Trotz mehrfacher Gespräche und Schriftwechsel mit dem Hessischen Finanzministerium habe die Stadt keine ausreichende Unterstützung bei der Korrektur der Berechnungsgrundlagen erhalten. Nach Einschätzung der Kreiskommunen summieren sich die daraus entstandenen Fehlberechnungen im Kreis Offenbach auf nahezu sechs Millionen Euro.
 
Neben der Grundsteuer B betrifft die Anpassung auch die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Um die im Haushalt eingeplanten Einnahmen von 11.700 Euro zu erreichen, wurde die Erhöhung des Hebesatzes auf 888 Prozent beschlossen. Bislang konnte lediglich etwa die Hälfte der erwarteten Erträge erzielt werden.
 
Auch bei der Gewerbesteuer sah sich die Stadt zum Handeln gezwungen. Nachdem Obertshausen in den vergangenen Jahren die geplanten Gewerbesteuereinnahmen regelmäßig um ein bis zwei Millionen Euro übertroffen hatte und 2024 mit rund 17,5 Millionen Euro einen Höchstwert erreichte, musste im Jahr 2025 ein deutlicher Rückgang verzeichnet werden.
 
Für die Jahre 2026 und 2027 rechnet die Stadt angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und der Auswirkungen internationaler Krisen mit geringeren Wachstumsraten. Der Magistrat hatte daher vorgeschlagen, den Gewerbesteuerhebesatz auf 395 Prozent anzuheben. Gleichzeitig wurde der sogenannte Nivellierungssatz des Landes Hessen bereits von 372 auf 381 Prozent erhöht, wodurch sich die finanzielle Belastung der Kommunen zusätzlich verschärft hat.
 
Auch zahlreiche Nachbarkommunen haben ihre Gewerbesteuerhebesätze bereits angepasst. So liegen diese unter anderem in Heusenstamm und Rödermark bei 400 Prozent, in Neu-Isenburg bei 395 Prozent und in Dietzenbach bei 405 Prozent.
 
Die finanzielle Situation betrifft längst nicht nur Obertshausen. Zahlreiche Städte und Gemeinden in Hessen sehen sich gezwungen, Hebesätze deutlich anzuheben, um genehmigungsfähige Haushalte aufstellen zu können. Ein besonders deutliches Beispiel ist die Kreisstadt Hofheim am Taunus. Dort wurde der Hebesatz der Grundsteuer B von 658 auf 1.545 Prozent angehoben, um den Haushalt zu stabilisieren.
 
Für den Magistrat der Stadt Obertshausen zeigt dies, dass die Herausforderungen nicht einzelne Kommunen betreffen, sondern die kommunale Familie insgesamt. Die Stadt appelliert daher erneut an Land und Bund, die finanzielle Ausstattung der Kommunen nachhaltig zu verbessern und die Folgen gesetzlicher Reformen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden zu tragen.
 
Die wirtschaftliche Krise in Deutschland trifft auch Obertshausen mit hohen Gewerbesteuerausfällen. Dazu kommen immer mehr Aufgaben, die von Bund und Land per Gesetzgebung auf die Kommunen delegiert werden, ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. „Das Konnexitätsprinzip ,Wer bestellt, bezahlt‘ wird bereits über ein Jahrzehnt nicht eingehalten und die schlechte Wirtschaftslage führt nun zu Defiziten“, erklärt Bürgermeister Manuel Friedrich. Die Folge: Die Einnahmen decken nicht mehr die Ausgaben. In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Energie, Bauleistungen, Personal, soziale Leistungen sowie die Unterhaltung der kommunalen Infrastruktur erheblich gestiegen. Hinzu kommen wirtschaftliche Unsicherheiten, die sich ebenfalls auf die Entwicklung der kommunalen Finanzen auswirken. Deutschlandweit haben im Jahr 2025 die Defizite insgesamt rund 32 Milliarden Euro betragen.
 
Auf diesen Missstand machten jüngst bundesweit Verantwortliche der Kommunen aufmerksam – beim Aktionstag „Kommunen am Limit“, ebenso wie mit dem Protest des „Aktionsbündnisses Für die Würde unserer Städte“ in Berlin. Städte und Gemeinde machen auf ihre desolate Situation aufmerksam und werden sich auch künftig für eine gerechte Finanzausstattung der Kommunen einsetzen. Im Bundestag wurde zwar kürzlich beschlossen, Länder und Kommunen zu entlasten. „Doch eine Milliarde jährlich bis 2029 - aufgeteilt entsprechend dreier Kriterien – reicht nicht aus, um das Rekorddefizit der Kommunen von 32 Milliarden nur annähernd auszugleichen. Es ist eine Farce besser gesagt“, betont der Rathaus-Chef.
 
Gleichzeitig, so informiert die Kämmerei in ihrem Schreiben, habe die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 zu Mindereinnahmen bei der Grundsteuer insgesamt geführt und damit zu weiteren Einnahmeausfällen. Die Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer mag als eine einfache Lösung der Kommune erscheinen. Doch: Der vorliegende Haushaltsplan 2026 weist trotz Anhebung der Hebesätze im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von 5,99 Millionen Euro aus. Dazu kommt ein Defizit von etwa 4,6 Millionen Euro aus dem Ergebnis des Jahres 2025. In der Hauptsache verursacht durch den Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen von etwa 5 Millionen Euro.
 
Diese Defizite gilt es laut Gesetzgebung des Landes Hessen langfristig abzubauen und weitere Defizite zu vermeiden. Unter dieser Vorgabe haben die Stadtverordneten der Stadt Obertshausen am 18. Juni 2026 den Haushaltsplan 2026 gemeinsam mit einem umfangreichen Konsolidierungskonzept beschlossen. Alle Unterlagen können im Ratsinformationssystem unter https://obertshausen.ris-portal.de/ werden.
 
„Uns ist bewusst, dass Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen eine zusätzliche Belastung darstellen. Dennoch sind wir verpflichtet, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen und die Leistungsfähigkeit unserer Stadt langfristig zu sichern“, erklärt Bürgermeister Manuel Friedrich. Trotz der Steueranpassung verfolgt die Stadt weiterhin das Ziel, wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen und die Attraktivität des Standorts - für Unternehmen ebenso wie für Bürgerinnen und Bürger - zu erhalten.

Navigation

Weitere Informationen

Pressestelle

Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen

Tel.: 06104 703 1112
E-Mail schreiben