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Pressemitteilungen

Stadtverordnetenversammlung am 24. September 2026

 Bürgerversammlung am 19. November 2026
Die diesjährige Bürgerversammlung findet am Donnerstag, 19. November 2026 im großen Saal des Bürgerhauses Hausen in der Tempelhofer Straße 10 statt. Derzeitiger Planungsstand ist, dass die Bürgerversammlung um 18:30 Uhr beginnen wird, der Einlass ist bereits ab 18:00 Uhr möglich.
In einer Präsidiumssitzung wurde beschlossen, dass man thematisch die finanzielle Situation der Kommune in den Fokus stellen sollte sowie den aktuellen Stand zum Thema Rathausneubau.
 
 
Aktuelle Finanzlage
 
Der am 18.06.2026 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltsplan 2026 ist weiterhin nicht genehmigt und liegt weiterhin zur Prüfung bei der Kommunalaufsicht. Die Finanzabteilung ist hierzu im ständigen Austausch mit der Aufsicht. Einen aktuellen Stand (Bericht oder Beschlussvorlagen) wird es zur nächsten Sitzungsrunde geben, sofern die Gespräche mit der Aufsicht abgeschlossen sind. Aktuell haben fünf von 13 Kreiskommunen einen genehmigten Haushaltsplan 2026.
 
Zum Stand 22.09.2026 beträgt die Gewerbesteuer Sollstellung für 2026 12.472.625 € (Plan 15 Mio. €). Aus heutiger Sicht und der weiteren schlechten wirtschaftlichen Entwicklung ist es fraglich, ob der geplante Ansatz der Gewerbesteuer zum 31.12.2026 erreicht werden wird. Dies bedeutet eine Verschlechterung des geplanten Defizits sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt 2026.
 
In Folge erscheint eine Erhöhung des Höchstbetrags für Liquiditätskredite, um die Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen, unvermeidbar. Derzeit beträgt der genehmigte Höchstbetrag für Liquiditätskredite 6 Mio. €. Dieser wird bereits durch das Defizit des Finanzhaushalts 2026 in Höhe von 6,02 Mio. € ausgeschöpft. Hierzu finden Gespräche mit der Kommunalaufsicht statt.


 
Prüfung des Einsatzes von KI-gestützten Systemen zur Bekämpfung illegaler Müllentsorgung
 
Der Magistrat prüft derzeit, ob der Einsatz von KI-gestützten Überwachungssystemen zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen auch für Obertshausen geeignet ist. Hierzu sollen insbesondere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den technischen Voraussetzungen, den praktischen Erfahrungen sowie den Personal- und Sachkosten sowie Investitionsmittel eingeholt werden.
Im Rahmen der Prüfung sollen Gespräche mit den Städten Bad Nauheim und Offenbach am Main geführt werden, um Erkenntnisse über den dortigen Einsatz entsprechender Systeme zu gewinnen. Über das Ergebnis der Prüfung und die eingeholten Informationen wird den zuständigen Gremien nach Vorliegen der Ergebnisse berichtet.
 

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