Der Krisenstab des Kreises Offenbach hat in Abstimmung mit den 13 Kommunen die Corona-Verordnung konkretisiert.
  
 Demnach ist in Obertshausen an folgenden Orten am 31. Dezember und 1. Januar das Abbrennen von Feuerwerk verboten:
  
 - S-Bahnhof zwischen der Bahnhofstraße, der Otto-Wels-Straße und der Brühlstraße 
   (Meininger Platz, Kiosk, Buswendeschleife) 
 - Parkplatz des Familienzentrums und der anliegende Streetballplatz, Vogelsbergstraße 8 
 - Rund um das Bürgerhaus Hausen, Tempelhofer Straße 10 
 - Parkanlagen und (Park-)Plätze rund um das Rathaus Hausen, Schubertstraße 11 
 - Rund um das Einkaufszentrum „Hit-Markt“, Königsberger Straße 2 mit Parkplatz und 
   hinterem Bereich in Richtung Leipziger Straße (Brunnen) 
 - Parkplatz „Burg im Hain“ mit Burganlage im Hain, Burgstraße/Im Hain 
  
 Weiter verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Alten-/Pflegeheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.