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Der Krisenstab des Kreises Offenbach hat in Abstimmung mit den 13 Kommunen die Corona-Verordnung konkretisiert.
Demnach ist in Obertshausen an folgenden Orten am 31. Dezember und 1. Januar das Abbrennen von Feuerwerk verboten:
- S-Bahnhof zwischen der Bahnhofstraße, der Otto-Wels-Straße und der Brühlstraße
(Meininger Platz, Kiosk, Buswendeschleife)
- Parkplatz des Familienzentrums und der anliegende Streetballplatz, Vogelsbergstraße 8
- Rund um das Bürgerhaus Hausen, Tempelhofer Straße 10
- Parkanlagen und (Park-)Plätze rund um das Rathaus Hausen, Schubertstraße 11
- Rund um das Einkaufszentrum „Hit-Markt“, Königsberger Straße 2 mit Parkplatz und
hinterem Bereich in Richtung Leipziger Straße (Brunnen)
- Parkplatz „Burg im Hain“ mit Burganlage im Hain, Burgstraße/Im Hain
Weiter verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Alten-/Pflegeheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel.: 06104 703 1112
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