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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Obertshausen gemäß § 7 Hessische Gemeindeordnung erfolgen seit dem 01. März 2021 in der Tageszeitung Offenbach-Post. Dies bestimmt § 8 der Hauptsatzung der Stadt Obertshausen. Die Zeitung Offenbach-Post erscheint in der Regel von Montag bis Samstag . Verleger der Offenbach-Post ist das Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co. KG, Waldstr. 226, 63071 Offenbach.
Dies betrifft alle Angelegenheiten für die gesetzlich bestimmt ist, dass sie "öffentlich bekanntzumachen" sind. Abweichend hiervon werden Ladungen zu Sitzungen der städtischen Gremien (Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse, Ausländerbeirat, etc.) durch Aushang in Schaukästen an folgenden Orten öffentlich bekannt gemacht.
Stadtteil | Straße, Hausnummer, Ort | Bezeichnung des Gebäudes |
---|---|---|
Stadtteil Obertshausen | Beethovenstr. 2 63179 Obertshausen | Rathaus Beethovenstraße |
Stadtteil Hausen | Schubertstr. 11 63179 Obertshausen | Rathaus Schubertstraße |
Sie finden diese Ladungen (Ort, Datum, Zeit und Tagesordnung der Sitzungen) auch bequem im Internet über das Ratsinformationssystem (RIS).
Das Bundesrecht sieht vor, dass für bestimmte Fälle im Bereich des Baugesetzbuches zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung in der Zeitung eine Veröffentlichung der Inhalte im Internet zu erfolgen hat (Offenlage).
Zusätzlich aber nur nachrichtlich werden „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Internetseite der Stadt Obertshausen veröffentlicht und können nachfolgend abgerufen werden.
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel: 06104- 703 0
Tel: 06104- 703 8888