Stadt Obertshausen

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Entschädigungssatzung

Die Entschädigungssatzung regelt, in welchen Fällen und in welcher Höhe ehrenamtlich Tätige der städtischen Organe und anderer Gremien eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Änderungsverlauf
Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn diese heute nicht mehr gilt. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.
 

BeschlussdatumGeltend bisSatzungsname
23.09.2021geltend1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Obertshausen
29.06.2017geltend mit ÄnderungenEntschädigungssatzung der Stadt Obertshausen
13.12.200131.07.2017Entschädigungssatzung
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