Stadt Obertshausen

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Satzung über Ehrungen durch die Stadt Obertshausen

Zur öffentlichen Anerkennung von Verdiensten um das Wohl oder das Ansehen der Stadt oder Personenvereinigungen in der Stadt Obertshausen oder für besondere Leistungen auf sportlichem sowie kulturellem Gebiet und anderen Leistungsdisziplinen können Personen und Personengemeinschaften geehrt werden.

Auf Ehrungen besteht kein Rechtsanspruch. Erfahren Sie mehr über diese Ehrungen in der nachfolgenden Satzung.

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