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Die Stadt Obertshausen hat zum Zweck der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser einen Eigenbetrieb errichtet. Dieser Eigenbetrieb führt die Bezeichnung "Stadtwerke Obertshausen".
Die Eigenbetriebssatzung regelt nur Fragen im Zusammenhang mit den Stadtwerken selbst. Die Satzungen mit Regelungen zu Wasser und Abwasser finden Sie in der Übersicht unter einem getrennten Punkt aufgeführt.
Geltende Fassung |
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Eigenbetriebssatzung der Stadt Obertshausen (Stadtwerke) |