Stadt Obertshausen

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Entgeltordnung für die Volkshochschule (vhs)

Seit dem 01.01.2018 ist die Stadt Obertshausen Träger der örtlichen Volkshochschule (vhs). Die städtische vhs ist damit eine öffentliche Einrichtung. Die Entgeltordnung regelt die Nutzung der Angebote der vhs und die hierfür zu zahlenden Entgelte.

Geltende Fassung
Entgeltordnung für die Volkshochschule Obertshausen (Stand: 27.06.2019)

 

Änderungsverlauf

Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn diese heute nicht mehr gültig. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.

BeschlussdatumGültig bisSatzungsname
14.12.201731.07.2019Benutzungs- und Entgeltordnung für die Volkshochschule Obertshausen vom 14.12.17 (außer Kraft)

 

 

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