Stadt Obertshausen

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Satzung der Stadt Obertshausen über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG)

Die Satzung der Stadt Obertshausen über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen regelt die Anwendung entsprechender Vorschriften des Landesaufnahmegesetzes (kurz: LAG) bzw. der jeweiligen Bestimmungen der Satzung des Landkreises Offenbach zu diesem Thema. Die Satzung der Stadt Obertshausen finden Sie hier zum Herunterladen.

Änderungsverlauf

Satzungen werden von Zeit zu Zeit geändert oder durch eine neue Satzung vollständig ersetzt. Es kann vorkommen, dass Sie auf eine ältere Fassung einer Satzung zurückgreifen müssen, auch wenn dieser heute nicht mehr gilt. Nachfolgend finden Sie ältere Satzungen oder Änderungssatzungen zum Thema. Die aktuell geltende Fassung der jeweiligen Satzung finden Sie am Anfang dieser Seite.

BeschlussdatumGültig bisSatzungsname
Es liegt keine ältere Fassung vor.
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