Stadt Obertshausen

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Erschließungsbeitragssatzung [EBS]

Werden Straßen, Wege oder Plätze neu gebaut und damit Gebiete neu erschlossen, so wird ein Beitrag für diesen Aufwand erhoben. Die Regelungen hierzu finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung (kurz: EBS).

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