Im ersten Quartier hat die Stadt Obertshausen mittlerweile das durch die Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember 2024 beschlossene Parkraumkonzept für den Stadtteil Hausen eingeführt: Die Planungen wurden im Bedarfsfall angepasst und sind nun abgeschlossen. So können die mobil gekennzeichneten Halteverbotsbereiche nun mit festen Verkehrszeichen verbindlich ausgewiesen werden. Jetzt geht die Stadt das nächste Quartier mit der Umsetzung des Parkraumkonzeptes an. Dies betrifft folgende Straßenzüge: Luisenstraße, Leharstraße, Herderstraße, Herrnstraße, Karlstraße, Fröbelstraße, Rodaustraße und Bachstraße.
„Ziel des Parkraumkonzepts ist es, den öffentlichen Verkehrsraum rechtssicher, verkehrssicher und für alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt nutzbar zu gestalten“, betont Bürgermeister Manuel Friedrich. „Das Gehwegparken ist einfach nicht erlaubt - sofern nicht entsprechend beschildert.“ Am Ende geht es um das geordnete und richtige Parken entsprechend der Straßenverkehrsordnung. Zumal zugeparkte Straßen auch für Einsatzfahrzeuge im Ernstfall schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können.
Nun beginnen somit die Vorbereitungen für das zweite Quartier. Die Anliegerinnen und Anlieger werden ergänzend mit einem Schreiben über das Vorgehen informiert. Die entsprechende Beschilderung tritt Anfang Juni 2026 in Kraft. Die Stadt gibt dabei flächendeckend Bereiche vor, wo geparkt werden darf und wo nicht. Während eines Übergangszeitraums soll auf die geänderte Situation bezüglich des Gehwegparkens hingewiesen werden. Nach Ablauf dieser Frist werden festgestellte Verstöße unmittelbar als Ordnungswidrigkeit geahndet. Verstöße gegen das Halteverbot werden sofort geahndet.
Auch aus Sicht der Feuerwehr ist das Vorhaben wichtig. Stadtbrandinspektor Thorsten Manus erklärt: „Das neue Parkraumkonzept und insbesondere das konsequente Vorgehen gegen das Gehwegparken sind aus Sicht der Feuerwehr ein wichtiger Schritt für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Zugeparkte Gehwege und Straßen erschweren nicht nur die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen, sondern können im Ernstfall wertvolle Minuten kosten. Wenn Rettungswege frei bleiben, kommen Feuerwehr und Rettungsdienst schneller zum Einsatzort – und genau diese Zeit kann im Notfall Leben retten. Deshalb unterstützen wir Maßnahmen, die für mehr Ordnung im Straßenraum und damit für mehr Sicherheit für alle sorgen.“
Gleichzeitig ist das richtige Parken auch unter den Gesichtspunkten „Sicherheit für Kinder“ und „Barrierefreiheit“ unerlässlich. Der ehrenamtliche Radverkehrsbeauftragte Rolf Herberg verweist auf die Bedeutung freier Gehwege für Kinder. Er sagt: „Kinder unter acht Jahren müssen, Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen – und ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das radfahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.“ Silvia Acemi, ehrenamtliche Behindertenbeauftragte, betont: „Das Parkraumkonzept ist für schwerbehinderte Menschen besonders wichtig, weil es das Gehwegparken verhindert und dadurch barrierefreie, sichere und ausreichend breite Wege sichert, die für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator oder Sehbehinderung unerlässlich sind.“
„Ich bitte alle Verkehrsteilnehmende um Rücksichtnahme und so geht mein Appell weiter an alle Anwohnenden, bitte die Stellplätze auf den privaten Grundstücken wie in Garagen oder Hofeinfahrt zu nutzen. So kann eine mögliche angespannte Parksituation deutlich entschärft werden“, betont Erste Stadtrat Michael Möser.
Fragen können per E-Mail: parkraum(@)obertshausen.de oder per Telefon: 06104 7033201an die Obertshausener Straßenverkehrsbehörde gerichtet werden.