Die Stadt Obertshausen weist aus aktuellem Anlass auf den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner hin: Es wurde mit dem Austrieb der Eichen gehandelt. Die Stadt hat bereits präventiv gegen den Eichenprozessionsspinner ein Bazillus (Bacillus Thuringiensis) ausbringen lassen. Demzufolge sind öffentliche Standorte behandelt worden. Einzelbäume oder Baumgruppen die nach wie vor befallen sind, werden durch Fachfirmen abgesaugt. Sperrungen mussten aktuell noch nicht vorgenommen werden.
Was macht den Eichenprozessionsspinner so gefährlich? Er ist ein Nachtfalter, dessen Raupen auf Eichen leben. Problematisch sind die feinen Brennhaare der Raupen, die bei Menschen und Tieren gesundheitliche Beschwerden auslösen können. Dazu zählen unter anderem Hautreizungen und Ausschläge, Augenreizungen, Husten oder Atembeschwerden. Besonders wichtig: Auch alte Nester und Gespinste können noch über längere Zeit Brennhaare enthalten und damit gesundheitsschädlich sein.
Die Stadt empfiehlt, bei einem möglichen Befall folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- • Eichenbäume sowie erkennbare Nester und Gespinste meiden.
- • Wege möglichst nicht verlassen.
- • Kinder und Haustiere besonders schützen und von betroffenen Bereichen fernhalten.
- • Raupen, Gespinste oder Nester nicht berühren.
- • Nach einem möglichen Kontakt Kleidung wechseln und waschen sowie gründlich duschen und die Haare waschen.
- • Bei gesundheitlichen Beschwerden ärztlichen Rat einholen. Bei schweren Reaktionen sollte umgehend der Rettungsdienst verständigt werden.
In diesem Jahr wird in Heusenstamm, Obertshausen und den angrenzenden Waldgebieten ein verstärktes Auftreten des Eichenprozessionsspinners beobachtet. Die Städte haben bereits im Mai vorbeugende Maßnahmen an sensiblen Standorten wie Spielplätzen, Kindertagesstätten und weiteren öffentlichen Flächen durchführen lassen.
Darüber hinaus werden gemeldete Nester auf städtischen Flächen aktuell durch Fachfirmen überprüft und bei Bedarf entfernt.
Wird ein Befall auf öffentlichen Flächen innerhalb des Obertshausener Stadtgebietes festgestellt, ist der Fachdienst Landschaft und Spielraum per E-Mail: landschaftundspielraum@obertshausen.de zu kontaktieren. Befindet sich ein Befall in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Aufenthaltsflächen wie Spielplätzen, Schulen oder anderen stark genutzten Bereichen, werden die zuständigen Stellen informiert und notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet.
Schwieriger ist die Situation im sogenannten Außenbereich zu bewerten. Der Eichenprozessionsspinner gehört in Waldgebieten zu den sogenannten waldtypischen Gefahren. Das bedeutet, dass sein Vorkommen grundsätzlich Teil der natürlichen Gegebenheiten des Waldes ist. Aus diesem Grund werden in Waldflächen in der Regel keine Bekämpfungs- oder Entfernungsmaßnahmen durchgeführt; Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind in diesem Fall nicht verpflichtet, besondere Verkehrssicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
Im Außenbereich ist ein Einsatz von Insektiziden nicht zulässig und auch nicht zielführend. Mit dem Ausbringen würden auch andere Raupen getötet werden. Ebenso werden potenzielle „Beutegreifer“ in Mitleidenschaft gezogen.
Wer Waldgebiete betritt, sollte sich daher der möglichen Risiken bewusst sein und insbesondere während der Hauptsaison aufmerksam bleiben. Es wird empfohlen, auf den Wegen zu bleiben und den Kontakt mit Eichen, Raupen, Gespinsten und Nesten zu vermeiden.
Weiter ist die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach Pflanzenschutzrecht in Naturschutzgebieten wegen des Schutzes gefährdeter und geschützter Insektenarten verboten.
Für die Beseitigung eines Befalls auf privaten Grundstücken sind die jeweiligen Grundstücks- oder Baumeigentümerinnen und Baumeigentümer verantwortlich. Die Entfernung sollte ausschließlich durch geeignete Fachfirmen, beispielsweise aus den Bereichen Baumpflege oder Schädlingsbekämpfung, erfolgen.
Das Umweltbundesamt empfiehlt, betroffene Gebiete mit befallenen Bäumen in den entsprechenden Zeiträumen so weit wie möglich zu meiden. Die Stadt begutachtet die betroffenen Bereiche und ergreift bei Bedarf die erforderlichen und zugelassenen Maßnahmen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei Spaziergängen und Aufenthalten im Freien aufmerksam zu sein und mögliche Befälle zu melden. Durch umsichtiges Verhalten und eine frühzeitige Meldung können Gesundheitsrisiken reduziert und notwendige Schutzmaßnahmen schnell umgesetzt werden.