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Die zweite Welle der Pandemie macht auch vor den Kindertageseinrichtungen der Stadt Obertshausen nicht halt. So müssen Kitagruppen immer wieder wegen laufender Testungen, behördlicher Anordnungen oder erhöhtem Krankenstand vorübergehend geschlossen werden und die Eltern sind gezwungen, alternative Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder zu finden.
„Um den Eltern in dieser Ausnahmesituation etwas Entlastung zu ermöglichen, entschied nun der Magistrat am letzten Montag, dass in den städtischen Kitas das Essensgeld nicht eingezogen bzw. zurückgezahlt wird, wenn die Gruppe aufgrund behördlicher Anordnung oder erhöhtem Krankenstand geschlossen werden muss.“, berichtet erster Stadtrat Michael Möser.
„Wir sehen die Belastung der Eltern,“ erklärt Bürgermeister Manuel Friedrich „und sind froh, in diesem Fall eine schnelle Lösung gefunden zu haben.“
Es ist hierfür kein Antrag notwendig, die Gebühren werden automatisch rücküberwiesen bzw. mit den nächsten Gebühren verrechnet.
Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Tel.: 06104 703 1112
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