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Donauschwabenstraße wird zum verkehrsberuhigten Bereich

Zu einer Änderung der sogenannten straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung kommt es ab 1. Juli in der Donauschwabenstraße. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird nun ein „Verkehrsberuhigter Bereich" ausgewiesen. Im Zuge dessen wurden auch die möglichen Parkplätze durch Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet. Parken ist nur in diesen Bereichen gestattet. Außerhalb der markierten Flächen ist dann nur noch Halten möglich, also das Ein- und Aussteigen sowie Ein- und Ausladen. Zudem darf hier nur mit maximal sieben Kilometern pro Stunde gefahren werden. Auch Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen.
 
Diese Änderung resultiert aus den Schwierigkeiten, sowohl für Rettungsdienste und Feuerwehr, als auch für die Müllabfuhr, die Straße zu befahren – insbesondere, wenn im Bereich des Lärmschutzwalls geparkt wird.
 
Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden vorab über die Maßnahme informiert.

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